Schadensersatz wegen Missbrauchs von Marktmacht im Bereich der Online-Werbetechnologie

Medienhäuser, die programmatische Anzeigen vertreiben, können sich bis zum 30. November 2023 einer Sammelklage anschließen.

Medienhäuser, die programmatische Anzeigen vertreiben und gegenüber Google aufgrund von Kartellrechtsverstößen Schadenersatz fordern möchten, können sich bis zum 30. November 2023 ohne finanzielles Risiko einer Sammelklage anschließen. In dieser Angelegenheit kooperiert die Kanzlei Hausfeld mit dem Legal Tech Dienstleister und Prozessfinanzierer adClaim.

Interessierte Verlage haben bis zum genannten Stichtag die Möglichkeit, sich auf http://www.ad-claim.eu zu informieren und anzumelden. Für individuelle Rückfragen oder die Koordination von Telefonterminen steht das Hausfeld-Team mit Prof. Dr. Thomas Höppner und Dr. Ann-Christin Richter unter adtech(at)hausfeld.com bereit.

Zur Einordnung: Die französische Wettbewerbsbehörde hat rechtskräftig festgestellt, dass Google seine führende Position im Bereich der programmatischen Online-Werbung missbraucht hat. Jedes Medienhaus in Europa, das solche Anzeigen auf seinen Webseiten oder Apps schaltet, könnte von Googles Verhalten beeinträchtigt worden sein. Die Europäische Kommission untersucht derzeit ebenfalls Google im Bereich AdTech.

Quelle: MVFP

Mehr zum Thema:

Juristische Erstberatung – Exklusives Angebot für Mitglieder des MVFP SÜDWEST

Von der Macht der KI und der Zukunft des Journalismus

Starke Transformations-Erfolge der Zeitschriftenpresse in den digitalen und nicht-klassischen Geschäftsfeldern

Content und Convenience

LAE 2022: Digitalangebote sorgen für Wachstum

Journalistische Medien bieten die besten Werbeumfelder für Marken

Programmatic goes Print

Bundeskartellamt prüft Google News Showcase

Kooperation zwischen Google und BMG in der Kritik

Verlegerverbände fordern: Verbot von Googles Selbstbegünstigung durchsetzen

Foto © firmbee, unsplash