PRESSEAUSWEIS

Beantragen Sie bei uns den bundeseinheitlichen Presseausweis 2024.

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DAS WERKZEUG FÜR JOURNALISTEN

Der MVFP Südwest stellt den bundeseinheitlichen Presseausweis an Journalisten aus, die entweder als Freie Journalisten in unserem Verbandsgebiet (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) ihren Wohnsitz haben oder die als fest angestellte Journalisten bei einem Verlag arbeiten, der in unserem Verbandsgebiet seinen Firmensitz hat.

Die Erteilung eines Presseausweises erfolgt unabhängig von einer Mitgliedschaft in unserem Verband. Dennoch kann nicht jeder einfach einen Presseausweis beantragen. Zuvor gilt es für jeden Antragsteller, einen Nachweis seiner journalistischen Tätigkeit zu erbringen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.

GEPRÜFT. ANERKANNT. LEGITIMIERT.

ANERKANNT

Wir stellen unseren bundeseinheitlichen Presseausweis ausschließlich an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten aus. Genau deshalb ist er anerkannt: bei Behörden, in den Reihen der Polizei, bei Messegesellschaften und bei vielen Unternehmen.

GEPRÜFT

Wir überprüfen jedes Jahr aufs Neue, ob unsere Antragssteller einer hauptberuflichen Tätigkeit als Journalist nachgehen. Dafür verlangen wir entsprechende Nachweise wie z.B. die Vorlage von Vertragsvereinbarungen oder namentlich gekennzeichneter Presseveröffentlichungen.

LEGITIMIERT

Die sechs Medienverbände Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Medienverband der freien Presse (MVFP), Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) und der Fotografenverband FREELENS bürgen für die Integrität des bundeseinheitlichen Presseausweises.

KONTAKT

E-Mail: presseausweis@mvfp.de

Telefon: 030/72 62 98 199