PRESSEAUSWEIS

Beantragen Sie bei uns den bundeseinheitlichen Presseausweis 2023.

JETZT BEANTRAGEN!

DAS WERKZEUG FÜR JOURNALISTEN

Der MVFP Südwest stellt den bundeseinheitlichen Presseausweis an Journalisten aus, die entweder als Freie Journalisten in unserem Verbandsgebiet (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) ihren Wohnsitz haben oder die als fest angestellte Journalisten bei einem Verlag arbeiten, der in unserem Verbandsgebiet seinen Firmensitz hat.

Die Erteilung eines Presseausweises erfolgt unabhängig von einer Mitgliedschaft in unserem Verband. Dennoch kann nicht jeder einfach einen Presseausweis beantragen. Zuvor gilt es für jeden Antragsteller, einen Nachweis seiner journalistischen Tätigkeit zu erbringen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Merkblatt für Presseausweise.

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PREISE UND ANTRAGSFORMULARE

MVFP-MITGLIEDSVERLAGE

SONSTIGE VERLAGE

Einzelantrag

Erst- oder Änderungsantrag auf einen Presseausweis für einen in einem unserer Mitgliedsverlage angestellten Journalisten.

Sammelantrag

Vereinfachter Folgeantrag für einen oder mehrere in einem unserer Mitgliedsverlage angestellten Journalisten.

Einzelantrag 

Erst- oder Änderungsantrag auf einen Presseausweis für einen angestellten Journalisten in sonstigen Verlagen.

Sammelantrag

Vereinfachter Folgeantrag für einen oder mehrere angestellte Journalisten in sonstigen Verlagen.

42,18 Euro (zzgl. Mwst.)

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42,18 Euro (zzgl. Mwst.)

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100 Euro (zzgl. Mwst.)

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100 Euro (zzgl. Mwst.)

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FREIE JOURNALISTEN

SONSTIGES

Einzelantrag 

Antrag auf einen Presseausweis für freie (selbständige) Journalisten.

Zweitausstellung 

Kosten für die Zweitausstellung eines Presseausweises bei Verlust.

PKW-Schild

Kosten für die Ausstellung eines PKW-Schilds zur Auslage im Auto.

75 Euro (zzgl. Mwst.)

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25,21 Euro (zzgl. Mwst.)

Kontakt:

presseausweis.suedwest@mvfp.de

5,04 Euro (zzgl. Mwst.)

Kontakt:

presseausweis.suedwest@mvfp.de

GEPRÜFT. ANERKANNT. LEGITIMIERT.

ANERKANNT

Wir stellen unseren bundeseinheitlichen Presseausweis ausschließlich an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten aus. Genau deshalb ist er anerkannt: bei Behörden, in den Reihen der Polizei, bei Messegesellschaften und bei vielen Unternehmen.

GEPRÜFT

Wir überprüfen jedes Jahr aufs Neue, ob unsere Antragssteller einer hauptberuflichen Tätigkeit als Journalist nachgehen. Dafür verlangen wir entsprechende Nachweise wie z.B. die Vorlage von Vertragsvereinbarungen oder namentlich gekennzeichneter Presseveröffentlichungen.

LEGITIMIERT

Die fünf Medienverbände Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Medienverband der freien Presse (MVFP) und Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) bürgen für die Integrität des bundeseinheitlichen Presseausweises.

KONTAKT

E-Mail: presseausweis.suedwest@mvfp.de

Telefon: 030/72 62 98 199