FRAGEN UND ANTWORTEN

Alles, was Sie wissen wollen. Nach Themen sortiert. Auf dieser Seite.

PRESSEAUSWEISE

Wer hat Anrecht auf die Ausstellung eines Presseausweises?

Die Ausweise werden nur an hauptberufliche Journalisten ausgegeben, die eine verantwortliche, im öffentlichen Interesse liegende journalistische Tätigkeit ausüben. Für Personen, die diese Tätigkeit nur gelegentlich ausüben, wird ein Presseausweis nicht ausgestellt. Hauptberuflich tätig sind nur solche Journalisten, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus hauptberuflicher journalistischer Tätigkeit erzielen.

Die Erteilung eines Presseausweises erfolgt unabhängig von einer Mitgliedschaft in unserem Verband.

Wie lange ist ein Presseausweis gültig?

Der Presseausweis ist ein Kalenderjahr gültig und muss dann neu beantragt werden. Freie Journalisten müssen dann neue Belege für ihre hauptberufliche journalistische Tätigkeit beifügen.

Wie lange dauert es vom Antrag bis zur Ausstellung?

Um längere Bearbeitungszeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Antragstellung über unser Online-Formular. Nach dem Versenden des Formulars erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung und nach der Antragsbearbeitung die Rechnung an die angegebene E-Mail-Adresse. Der Versand der neuen Presseausweise darf wie in jedem Jahr erst ab dem 1. Dezember erfolgen. Wenn Angaben oder Unterlagen fehlen, verzögert das die Ausstellung.

Was ist, wenn ich meinen Presseausweis verliere?

Bitte teilen Sie uns den Verlust per E-Mail an presseausweis@mvfp.de mit. Wenn Sie eine Zweitausstellung möchten, sind damit weitere Kosten verbunden.

Gibt es einen Mengenrabatt für Verlage?

Nein.

Was ist der Unterschied zu anderen Presseausweisen, die im Internet angeboten werden?

Der von uns ausgestellte Presseausweis wird ausschließlich von den sechs Medienverbänden Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju ver.di), Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Medienverband der freien Presse (MVFP) und dem Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) sowie dem Fotografenverband FREELENS ausgestellt und zwar nur an hauptberuflich tätige Journalisten und Journalistinnen. Genau deshalb ist er anerkannt: bei Behörden, bei der Polizei, bei Messegesellschaften und bei vielen Unternehmen.

MITGLIEDSCHAFT im MVFP SÜDWEST

Welche Voraussetzungen muss ein Verlag mitbringen, um Mitglied im MVFP SÜDWEST werden?

Ordentliches Mitglied kann jeder Zeitschriftenverlag werden, der im Verbandsgebiet seinen Sitz hat und mindestens eine Zeitschrift verlegt. Bei den verlegten Zeitschriften kann es sich um Publikums- und Spezialzeitschriften, Fachzeitschriften, konfessionelle Zeitschriften, Kundenzeitschriften sowie Amts- und Mitteilungsblätter handeln. Ordentliche Mitglieder können eine Mitgliedschaft mit oder ohne Tarifbindung wählen.

Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die mit der Medienbranche direkt oder indirekt in Verbindung steht und die Aufgaben und Ziele des Verbandes ideell wie materiell unterstützen möchte. Die Beiträge von fördernden Mitgliedern, die keinen Zeitschriftenumsatz haben, werden frei vereinbart.

Ab wann müssen neue Verbandsmitglieder Mitgliedsbeiträge zahlen?

Ab dem Eintritt in den Verband.

Wie wird die Höhe der Mitgliedsbeiträge ermittelt?

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags ergibt sich durch den Zeitschriftenumsatz Ihres Verlags (siehe Beitragstabelle). Einmal pro Jahr wird der Umsatz ermittelt.

Sind wir durch eine Mitgliedschaft tarifgebunden?

Nein. Sie haben die Wahl zwischen einer Mitgliedschaft mit und ohne Tarifbindung. Verlagen, die sich ihre Personalarbeit durch die Bindung an Tarifverträge erleichtern wollen, bieten wir neben einem speziellen Tarifwerk für Redakteure durch eine Kooperationsvereinbarung mit den Groß- und Außenhandelsverbänden die Möglichkeit, die Großhandelstarife für ihre kaufmännischen Mitglieder anzuwenden.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht z. B. bei Insolvenz?

In der Regel finden wir im äußersten Notfall eine für alle Partner erträgliche Lösung.

VERBANDSSTRUKTUREN

Welche Vorteile bietet die Mitgliedschaft in einem Fachverband?

Die Fachverbände kümmern sich ganz speziell um eine bestimmte Zeitschriftengattung. Für ihre Mitglieder bieten sie Arbeitskreise, Kongresse, Weiterbildungen, Veröffentlichungen, etc. an.

PUBLIKATIONEN

Wie werde ich Abonnent der Mitgliederzeitschrift impresso?

Jeder leitende Mitarbeiter Ihres Verlags bekommt unsere Mitgliederzeitschrift impresso kostenfrei zugeschickt. Dazu füllen Sie zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft einen Fragebogen aus, in dem Sie die potenziellen Empfänger angeben. Natürlich können Sie auch im Laufe Ihrer Mitgliedschaft noch ein Abo beantragen.

Mich interessieren die Newsletter des Verbandes. Wie komme ich auf den Verteiler?

Auf unserer Internetseite oder direkt über den persönlichen Kontakt zu unserer Geschäftsstelle können Sie sich zu unserem Newsletter anmelden.

TARIFVERTRÄGE

Welche Tarifverträge gibt es?

Sofern Sie sich für eine Mitgliedschaft mit Tarifbindung entscheiden, gelten für Ihren Verlag folgende Tarifverträge: die vom MVFP ausgehandelten Verträge für Redakteure in Zeitschriftenverlagen und die Tarifverträge der Groß- und Außenhandelsverbände für kaufmännische Mitarbeiter, die Sie anwenden können.

Wo kann ich die Tarifverträge einsehen?

Die Tarifverträge für Redakteure in Zeitschriftenverlagen können Sie auf unserer Webseite herunterladen. Für die Tarifverträge des Groß- und Außenhandels wenden Sie sich bitte direkt an unsere Geschäftsstelle.

Wie erfahre ich immer den aktuellen Stand der Tarifverhandlungen?

Sofern Sie ein tarifgebundenes Mitglied sind, informieren wir Sie regelmäßig über den Stand der Tarifverhandlungen und schicken Ihnen neue Tarifverträge zu.