Verfahrenseröffnung nach Beschwerde von Corint Media

Im vergangenen Oktober ist der „Google News Showcase“ in Deutschland gestartet, ein Nachrichtenangebot mit qualitativ hochwertigen journalistischen Inhalten, für die der Internetkonzern Lizenzgebühren an inzwischen mehr als 30 deutsche Medienhäuser bezahlt.

Nun hat das Bundeskartellamt gegen Google ein Verfahren zur kartellrechtlichen Prüfung dieses Nachrichtendienstes eingeleitet. Eingeleitet wurde das Verfahren nach einer bereits im vergangenen Oktober eingereichten Beschwerde der Verwertungsgesellschaft Corint Media, wie das Bundeskartellamt meldet. Überprüft werden soll, ob das Nachrichtenangebot von Google die teilnehmenden Verlage oder Dritte benachteiligt oder die Position von Google selbst dadurch unrechtmäßig gestärkt wird. Laut einer Pressemitteilung von Corint Media werden in der Beschwerde verschiedene Verstöße von Google dargelegt:

  • Der Dienst „Google News Showcase“ und seine Integration in anderweitige Google-Dienste, insbesondere die Google Suchmaschine, sind klar darauf ausgelegt, die Aufmerksamkeit der Nutzer auf den neuen Google-eigenen Nachrichtendienst und die darin enthaltenen Presseinhalte zu konzentrieren – dies unter missbräuchlicher Ausnutzung von Googles quasi-monopolistischer Stellung auf dem Suchmaschinenmarkt und zu Lasten der nicht an diesem Dienst teilnehmenden Presseverleger.
  • Zugleich sind die zugrundeliegenden Verträge so ausgestaltet, dass sie den Verlegern die Durchsetzung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalte in missbräuchlicher Weise unmöglich machen.

Durchsetzung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger  

Dabei geht das Bundeskartellamt auch der Frage nach, ob die zu Grunde liegenden Vertragsbedingungen den teilnehmenden Verlagen eine Durchsetzung des von Bundestag und Bundesrat im Mai 2021 beschlossenen Leistungsschutzrechts der Presseverleger unverhältnismäßig erschweren.

Dazu Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Eine Kooperation mit Google kann für Verlage und andere Nachrichtenanbieter attraktiv sein und Verbraucherinnen und Verbrauchern neue oder verbesserte Informationsangebote bieten. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass es dabei nicht zu einer Diskriminierung zwischen einzelnen Verlagen kommt. Auch darf die starke Stellung von Google beim Zugang zu den Endkunden nicht zu einer Verdrängung konkurrierender Angebote von Verlagen oder sonstigen Nachrichtenanbietern führen. Rechte und Pflichten der Inhalteanbieter gegenüber Google bei Teilnahme an dem Programm müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.“

Quellen: Corint Media // Bundeskartellamt

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