Sind die Corona-Tests im Betrieb verpflichtend?
Dem neuesten Bund-Länder-Beschluss zum weiteren Vorgehen bei der Pandemie-Bekämpfung zufolge sollen Arbeitgeber den in Präsenz beschäftigten Mitarbeitern bis zu 2 Corona-Tests pro Woche anbieten. Dabei handelt es sich zunächst um eine freiwillige Maßnahme und eine bundesweite Testpflicht besteht bislang noch nicht. Allerdings haben einige Bundesländer bereits auf Landesebene eigene Regelungen getroffen. Ein Überblick über den aktuellen Stand.
Bereits Anfang März hatten die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft an die Unternehmen appelliert, ihren Beschäftigten Selbsttests, und wo dies möglich ist, Schnelltests anzubieten, um Infektionen frühzeitig zu erkennen. Mit dieser freiwilligen Selbstverpflichtung wollen die Verbände die Teststrategie von Bund und Ländern unterstützen. Bislang wartet die Politik noch ab, inwieweit die Wirtschaftsverbände dieser Selbstverpflichtung nachkommen. Laut Bund-Länder-Beschluss vom 22. März sollen die Wirtschaftsverbände Anfang April einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings wird die Bundesregierung danach bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht und die Corona-Tests im Betrieb zur Pflicht gemacht werden.
Unterschiedliche Regelungen auf Länderebene
Bereits jetzt gelten allerdings auf Länderebene zum Teil eigene Regelungen, die über die freiwillige Selbstverpflichtung hinaus gehen. So hat beispielweise Sachsen als erstes Bundesland beschlossen, dass Arbeitgeber seit dem 22. März 2021 allen im Betrieb anwesenden Mitarbeitern einmal pro Woche einen kostenlosen Selbsttest anbieten müssen.
Hier finden Sie aktuelle Informationen zu den aktuellen Corona-Verordnungen und Regelungen in den Bundesländern
Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft schalten Internetseite #WirtschaftTestet live
Um dem Engagement der Wirtschaft zum Testen auch ein virtuelles Gesicht zu geben, haben die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, BDA, BDI, DIHK und ZDH am 25. März eine gemeinsame Internetseite live geschaltet. Auf dieser Seite finden Sie alle FAQ’s zum Thema Testpflicht im Unternehmen, Umfrageergebnisse, Best-Practice-Beispiele und vieles mehr ein. Mit dem gemeinsamen Hashtag #WirtschaftTestet machen die Arbeitgeberverbände zudem in den Sozialen Medien mobil. Hier geht es direkt zur Website wirtschafttestetgegencorona.de
Weitere Informationen
- Auf der Website unseres Mitgliedsverlags Haufe finden Sie weitere arbeitsrechtliche Hinweise zur Testpflicht in Unternehmen.
- Auf der Website des Verbands der Zeitschriftenverlage in Bayern (VZB) finden Sie einen Kurzüberblick über die unterschiedlichen Arten von Corona-Tests.
- SZV-Mitgliedsunternehmen können sich bei individuellen Fragen an unsere Rechtsberatung für Mitglieder wenden.
Juristische Erstberatung – Exklusives Angebot für Mitglieder des SZV
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