Nachschlagewerk der BAuA bietet Handlungshilfen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen

Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat dazu jetzt ein neues Nachschlagewerk veröffentlicht. Das 611 Seiten starke „Handbuch Gefährdungsbeurteilung“ steht im Internetangebot der BAuA zum kostenfreien Download zur Verfügung und ersetzt den bisherigen Ratgeber zum Thema.

Gefährdungsbeurteilung als zentrales Element im betrieblichen Arbeitsschutz

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. „Jeder Arbeitgeber, ob Kleinunternehmer oder Großbetrieb, ist nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen“, so die BAuA in ihrer Mitteilung.

Für Arbeitgeber besteht diese Verpflichtung darin, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu erheben, zu beurteilen und zu ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Als Gefährdung wird dabei die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bezeichnet, ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder für deren Wahrscheinlichkeit.

Das neue 611 Seiten starke „Handbuch Gefährdungsbeurteilung“ der BAuA soll Arbeitgebern die Planung und Durchführung solcher Gefährdungsbeurteilungen erleichtern. Es bietet grundlegendes Wissen und weiterführende Quellen sowie praktische Hilfen.

Neue Erkenntnisse zu psychischen Gefährdungen berücksichtigt

Das Buch wird regelmäßig aktualisiert und gliedert sich in drei Abschnitte:

  • Teil 1 enthält allgemeine Informationen und Empfehlungen zur Vorgehensweise.
  • Teil 2 vermittelt Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlagen sowie Ergebnisse der BAuA-Forschungsaktivitäten. Unter anderem wurden die Ausführungen zu „Psychischen Gefährdungen“ auf Grundlage der Erkenntnisse des umfangreichen Forschungsvorhabens „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ neugestaltet. Darüber hinaus wird das Themenfeld Arbeitszeit im Gegensatz zum bisherigen Ratgeber als eigenständiger Faktor dargestellt – „wegen dessen zunehmender Relevanz“, so die Autoren.
  • Teil 3 stellt eine umfängliche Datenbank mit qualitätsgesicherten Handlungshilfen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen bereit.

Die Inhalte der Teile 1 und 2 können vollständig oder in Teilen als Offline-Fassung in Form eines PDF-Downloads genutzt werden. Dazu steht eine PDF-on-Demand-Funktion zur Verfügung. Da sich auch einzelne Kapitel und Unterkapitel ausdrucken lassen, lässt sich so eine Loseblattsammlung des Handbuchs auch offline pflegen.

Das Handbuch und weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung sind auf der BAuA-Website gefaehrdungsbeurteilung.de abrufbar.

Informationen zum Umgang mit COVID-19 am Arbeitsplatz

Zudem findet man auf der BAuA-Homepage aktuelle Informationen zum Umgang mit COVID-19 am Arbeitsplatz, darunter auch Materialien zur kürzlich geänderten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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