„Mobile-Arbeit-Gesetz“ zur Abstimmung im Kabinett – Dissens zum Rechtsanspruch auf Homeoffice  

Bislang waren Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, auf den Wunsch der Beschäftigten nach mobiler Arbeit zu reagieren. Die Zustimmung stellte eine freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers dar, eine gesetzliche Regelung gab es dazu nicht.

Ende April gab Bundearbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erstmals bekannt, die rechtlichen Regelungen für Beschäftigte im Home-Office neu auszugestalten. Ein neues Gesetz sollte einen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Home-Office-Arbeitstagen pro Jahr sicherstellen.

Der im Oktober vom Bundesarbeitsministerium vorgelegte Gesetzesentwurf für ein „Mobile-Arbeit-Gesetz“ wurde vom Bundeskanzleramt jedoch nicht freigegeben. Berichten mehrerer Medien zufolge konnten sich die Koalitionspartner inzwischen auf eine Steuererleichterung für Beschäftigte einigen, die von zuhause aus arbeiten. Auf ein „Recht auf Homeoffice“ will sich der Koalitionspartner CDU bislang noch nicht festlegen.

Steuerpauschale für Arbeitnehmer im Homeoffice

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, haben sich die Koalitionspartner auf eine Steuerpauschale für Beschäftigte im Homeoffice verständigt. Dadurch sollen finanzielle Nachteile für Arbeitnehmer im Homeoffice vermieden werden:

  • Die geplante Homeoffice-Pauschale soll bei 5 Euro für jeden Heimarbeitstag liegen.
  • Umstritten ist noch, wieviel Arbeitstage im Jahr maximal geltend gemacht werden. Zur Diskussion stehen hier 100 und 120 Tage, was eine Pauschale von 500 bzw. 600 Euro jährlich ausmachen würde.
  • Unklar ist, ob die Steuererleichterung unabhängig von der Werbungskostenpauschale angerechnet wird oder nicht. Das Finanzministerium will die Home-Office-Pauschale wie andere Werbungskosten behandeln. Dadurch würden nur diejenigen Arbeitnehmer von der Pauschale profitieren, die auf mehr als 1.000 Euro Werbungskosten jährlich kommen.
  • Die Neuregelung soll auf zwei Jahre befristet werden. Offen ist noch, ob die Regelung bereits für das laufende Jahr gelten soll.

Kein Rechtsanspruch auf 24 Homeoffice-Tage im Jahr

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil sah einen Rechtsanspruch von 24 Homeoffice-Tagen im Jahr vor. Da er damit keine Zustimmung beim Koalitionspartner CDU erzielen konnte, will Heil nun eine deutlich weichere Rechtsposition anbieten. Der neue Vorschlag besagt, dass Arbeitnehmer das Recht erhalten, ihren Wunsch nach Heimarbeit in strukturierter Form mit ihrem Arbeitgeber zu erörtern. Das bedeutet:

  • Arbeitnehmer, die mobil arbeiten möchten, müssen dem Arbeitgeber Beginn, Dauer, Umfang und Verteilung spätestens drei Monate im Voraus mitteilen.
  • Der Arbeitgeber soll konkret auf den Antrag eingehen und ernsthaft prüfen müssen, inwieweit den Wünschen des Mitarbeiters nachgekommen werden kann.
  • Lehnt der Arbeitgeber den Antrag nach sorgfältiger Abwägung ab, muss er dies dem Beschäftigten spätestens nach zwei Monaten in einer schriftlichen Begründung mitteilen.
  • Erfolgt keine solche Ablehnung, gilt das mobile Arbeiten demnach automatisch für maximal sechs Monate als festgelegt.

Es bleibt abzuwarten, ob dieser Entwurf im Bundeskabinett auf Zustimmung stößt. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat sich Presseberichten zufolge bereits skeptisch zum neuen Gesetzesentwurf geäußert.

Quelle: FAZ / RND

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Die BAuA-Broschüre „Orts- und zeitflexibel arbeiten“ zeigt beispielhaft, wie Chancen und Risiken von orts- und zeitflexibler Arbeit – etwa beim Pendeln oder der Arbeit im Homeoffice –aufeinandertreffen. Die darin aufgeführten Gestaltungsempfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gelten auch für die aktuelle Situation in der COVID-19 Pandemie. Unternehmen und Beschäftigten erhalten hier Hinweise, wie die Gesundheit bei zeit- und ortsflexibler Arbeit geschützt werden kann. Die Broschüre ist auf der Website baua.de zum kostenfreien Download (PDF) verfügbar.

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