Kostenfreie Teilnahme für VDZ-Mitglieder

Die Koalitionsparteien haben sich am 03.06.2020 auf ein Konjunkturpaket geeinigt, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen. Die geplanten Änderungen sollen nun schnellstmöglich das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Ein gleichermaßen wesentlicher und überraschender Bestandteil dieses Konjunkturpaketes ist die befristete Senkung der Umsatzsteuersätze zum Zwecke der Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland. Vorgesehen ist eine Senkung des Regelsteuersatzes von 19 Prozent auf 16 Prozent und des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent auf 5 Prozent in der Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020.

Auf Seiten der Unternehmen ist im Zuge dieser temporären Änderungen des Mehrwertsteuerrechts ein erheblicher Umstellungsbedarf in den Prozessen, ERP-Systemen und der Rechnungsstellung zu erwarten. Hier ist eine gute Herangehensweise und Planung gefragt, damit der Umstellungsbedarf nicht den Steuervorteil „auffrist“.

Im VDZ-Webinar zum Thema „Mehrwertsteuersenkung zum 01.07.2020“ am 12. Juni von 10 Uhr bis 12 Uhr sprechen Dr. Carsten Höink von der AWB Rechtsanwaltsgesellschaft, Münster/München/Hamburg, Dirk Platte, VDZ Justitiar und Lutz Drüge, VDZ- Geschäftsführer Print und Digitale Medien, über die Änderungen und was Sie beachten müssen.

Für Mitglieder des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) ist die Teilnahme kostenfrei.

Weitere Informationen und Anmeldung: vdz-akademie.de

 

Mehr Informationen zum Thema:

Merkblatt zur Mehrwertsteuersenkung für VDZ-Mitglieder

Bundesregierung beschließt befristete Senkung der Mehrwertsteuer

Juristische Erstberatung – Exklusives Angebot für Mitglieder des SZV

boersenblatt.net – FAQ zur Mehrwertsteuersenkung 

Quelle: VDZ | Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
aktualisiert am 20.06.20
Foto © Kelly Sikkema on Unsplash