Normalsteuersatz und ermäßigter Steuersatz werden ab 1. Juli gesenkt

Die große Koalition hat sich in der vergangenen Nacht auf ein 130 Milliarden schweres Konjunkturpaket verständigt, um die Wirtschaft nach der Corona-Krise wieder anzukurbeln.

Ein zentraler Beschluss der Bundesregierung ist die befristete Senkung der Mehrwertsteuer vom 1. Juli an für sechs Monate. Damit der private Konsum angeregt wird, soll bis zum 31. Dezember 2020 der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent reduziert werden. Der ermäßigte Satz, der für Lebensmittel, aber auch für Bücher, Zeitschriften und Zeitungen gilt, sinkt ebenfalls bis zum 31.12.2020 von 7 Prozent auf 5 Prozent.

Mittelstand zeigt sich zufrieden  

Die Koalitionsvertreter einigten sich neben der Mehrwertsteuersenkung unter anderem auch auf eine zusätzliche Unterstützung in Milliardenhöhe für von der Corona-Krise besonders betroffene Branchen. Geplant sind hierfür „Überbrückungshilfen“ in Höhe 25 Milliarden Euro, die kleinen und mittleren Betrieben zugutekommen sollen, um diese vor der Insolvenz zu bewahren.

Für einige Experten kam die befristete Senkung der Mehrwertsteuer überraschend, während Mittelstandsvertreter sich in ersten Reaktionen mit den Beschlüssen des Konjunkturpaketes zufrieden zeigten. Der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven, bezeichnete die Liquiditätshilfen für kleine und mittlere Firmen sowie steuerliche Erleichterungen für Investitionen als gut. Die Bundesregierung versäume es aber, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig zu stärken, etwa mit einer Unternehmenssteuerreform.

Weiterführende Informationen:

Merkblatt zur Mehrwertsteuersenkung für VDZ-Mitglieder 

Bundesfinanzministerium: Eckpunkte des Konjunkturpaketes 

aktualisiert am 20.06.20
Foto © Clay Banks on Unsplash