Was gilt für Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland?

Die Corona-Beschränkungen werden weiter gelockert. Für öffentliche Veranstaltungen wie Tagungen, Betriebsversammlungen oder Kongresse gelten ab Juni in zahlreichen Bundesländern neue Regelungen. Eine Zusammenfassung der aktuell für Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland gültigen Verordnungen:

Baden-Württemberg

Nicht private Veranstaltungen mit bis zu 100 Menschen sind in Baden-Württemberg bereits seit dem 1. Juni wieder zulässig. Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl bleiben die Beschäftigten und sonstigen Mitwirkenden an der Veranstaltung, insbesondere das technische und künstlerische Personal, außer Betracht.

Ab dem 1. August soll auch eine Teilnehmerzahl von bis zu 500 Menschen erlaubt sein. Ob und wann wieder große Messen stattfinden können, hat die baden-württembergische Landesregierung bislang noch nicht verkündet.

Details für die zulässige Durchführung von Veranstaltungen finden sich in der Corona-Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 29. Mai.

Hessen

Prinzipiell sind Veranstaltungen in Hessen mit bis zu 100 anwesenden Personen ab dem 15. Juni zulässig und müssen nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt. Teilnehmende sind Gäste, nicht Beschäftigte und Mitwirkende.

Die zuständige Behörde kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl gestatten, wenn sie eine kontinuierliche Überwachung der Einhaltung der Voraussetzungen gewährleisten kann.

Nähere Informationen finden sich in der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen.

Rheinland-Pfalz

Bereits seit dem 10. Juni dürfen sich laut der 9. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, darunter auch Messen, bis zu 75 Personen unter Auflagen versammeln. Ab dem 24. Juni wird diese zulässige Personenzahl auf 150 ausgeweitet.

Im Freien sind in Rheinland-Pfalz bereits Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen bei Einhaltung des Auflagen- und Hygienekonzepts erlaubt.

Saarland

Ab dem heutigen Tag gilt im Saarland die neue Corona-Verordnung, nach der es möglich ist, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen und unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen unter Auflagen durchzuführen. Dabei sind Veranstaltungen mit mehr als 10 anwesenden Personen unter Angabe des Veranstalters der Ortspolizeibehörde zu melden.

Ausdrücklich untersagt sind bis einschließlich 28. Juni 2020 Veranstaltungen unter freiem Himmel, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in der Summe mehr als 100 Personen erwartet werden. Das gleiche gilt für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 Teilnehmenden.

Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in der Summe mehr als 1.000 Personen zu erwarten sind, sind bis einschließlich 31. August 2020 untersagt.

Details finden sich in der saarländischen Corona-Verordnung vom 12. Juni.

 

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