Die EU macht den Weg frei für die steuerliche Gleichbehandlung von elektronischen Presseprodukten.

Der Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) der EU hat sich heute einstimmig für die steuerliche Gleichbehandlung von gedruckten und digitalen Presseprodukten ausgesprochen. Somit ist die Grundlage dafür geschaffen, dass die Mitgliedstaaten in Zukunft den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für digitale Presseprodukte einführen können. Somit würde sich der Steuersatz etwa für elektronische Zeitschriften in Deutschland von 19 Prozent auf 7 Prozent reduzieren.

Die Entscheidung der Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten beseitigt damit eine über lange Jahre bestehende unverständliche Ungleichbehandlung von inhaltlich gleichen Presseprodukten, die sich lediglich in ihrer Erscheinungsform unterscheiden. Die EU-Kommission hatte die steuerliche Gleichstellung bereits im Dezember 2016 vorgeschlagen. Im Juni 2017 hatte sich auch das Europäische Parlament mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen. Bisher war aber die erforderliche einstimmige Zustimmung im Rat Wirtschaft und Finanzen nicht zustande gekommen. Nach der Entscheidung der Finanzminister wird nun die Mehrwertsteuersystemrichtlinie entsprechend geändert. Wenn diese Änderung in Kraft getreten ist, kann der nationale Gesetzgeber den Anwendungsbereich des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf elektronische Verlagserzeugnisse erweitern. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag explizit für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz ausgesprochen.