Übersicht zu den Hilfspaketen der einzelnen Länder
Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind und die finanzielle Unterstützung von Land und Bund noch in Anspruch nehmen möchten, sollten eine wichtige Frist beachten: Am 31. Mai laufen bundesweit die Antragsverfahren für die Soforthilfen aus. Ob es eine weitere Runde für Soforthilfen geben wird, steht bislang noch nicht fest.
Da aus den einzelnen Bundesländern weiterhin zahlreiche Betrugsversuche im Zusammenhang mit den Corona-Soforthilfen gemeldet werden, stellen wir im Folgenden zusammen, was aktuell in den für unsere Mitgliedsverlage relevanten Bundesländern gilt:
Baden-Württemberg:
Informationen über das Soforthilfeprogramm Corona des Bundes und des Landes Baden-Württemberg findet man auf der Homepage des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.
- Antragsformular für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
- Antragsformular für Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten
Hessen:
Details zur Corona-Soforthilfe des Landes Hessen für Selbstständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten finden sich auf der Website des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.
Der Link zum Antragsformular findet sich am Ende der auf der Website bereitgestellten Ausfüllhilfe (Seite 5 im PDF).
Rheinland-Pfalz:
Alle Informationen zur Corona-Soforthilfe des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Website der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zur Verfügung gestellt.
Das Antragsformular für Soforthilfen steht hier zum Download bereit.
Saarland:
Der Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe für von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohte kleine Unternehmen und Soloselbständige ist auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr zu finden. Es handelt sich um ein Webformular, das direkt am Rechner ausgefüllt werden muss.
Weiterführende Informationen:
FAQ des Bundesfinanzministeriums zum Corona-Schutzschild für Deutschland