Diese Woche konnten im Groß- und Außenhandel Baden-Württemberg sowie im Groß- und Außenhandel Rheinland-Rheinhessen Tarifabschlüsse zum Neuabschluss der Löhne und Gehälter erzielt werden. DieTarifabschlüsse gelten u.a. für Verlagskaufleute tarifgebundener Verlage in Baden-Württemberg und Rheinland-Rheinhessen.

Der Abschluss für den Baden-Württembergischen Außenhandel sieht vor:

  • Laufzeit 24 Monate
  • ab April bis Juni keine Tabellenerhöhung (3 Nullmonate)
  • ab Juli 2017 (für 9 Monate) Anhebung der Löhne und Gehälter um 2,5 Prozent
  • ab April 2018 (für 12 Monate) Anhebung der Löhne und Gehälter um weitere 2,0 Prozent
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütung zum 1. September um 2,5 Prozent und zum 1. September 2018 um weitere 2,0 Prozent
  • kündbar erstmals zum 31. März 2019
  • Erklärungsfrist: 23.06.2017

Der Abschluss für den Groß- und Außenhandel in Rheinland-Rheinhessen sieht vor:

  • Für die Monate Mai, Juni und Juli 2017 gelten die Tarifsätze weiter, wie sie bis zum 30.04.2017 vereinbart sind.
  • Die Tariflöhne und -gehälter werden ab dem 01.08.2017 um 2,5% und ab dem 01.05.2018 um weitere 2,0% erhöht.
  • Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.09.2017 um 2,5% erhöht. Ab dem 01.09.2018 werden die Ausbildungsvergütungen um weitere 2,0% erhöht. Für die Monate Mai bis August 2017 gelten die Ausbildungsvergütungen, wie sie bis zum 30.04.2017 vereinbart sind.
  • Die Tarifvereinbarung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2017 in Kraft. Sie kann von jeder Tarifvertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats, erstmals zum 30.04.2019 gekündigt werden.

Die ab dem 1. Juli geltenden Tariftabellen sowie die neuen Tarifverträge stehen in Kürze zur Verfügung. Gerne können Sie diese beim Südwestdeutschen Zeitschriftenverleger-Verband anfordern.