Die Brückenteilzeit ist da
Zum 1. Januar sind zahlreiche neue Gesetze in Kraft getreten. Arbeitgeber betrifft das "Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit". Dabei meint Brückenteilzeit, dass ein Arbeitnehmer für eine vereinbarte Spanne von einem bis max. fünf Jahren seine Arbeitszeit reduzieren kann, und danach wieder Anspruch auf seine ursprüngliche Arbeitszeit hat. Besondere Gründe wie Kindererziehung [...]