Der Kabinettsentwurf gewährt keinen ausreichenden Schutz der Presse: „Das anlasslose Speichern von Verbindungs- und Standortdaten ist weder erforderlich noch angemessen“, erklärte VDZ-Justitiar Dirk Platte. Ein ausreichender Schutz von Berufsgeheimnisträgern werde auch in dem erneuten Versuch der Bundesregierung, in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung einzuführen, nicht gewährleistet. Ein effektiver Schutz der auf besondere Vertraulichkeit angewiesenen Journalisten, müsse bereits bei der Datenerhebung erfolgen.

Problematisch sei auch die Einführung eines neuen Straftatbestandes der Datenhehlerei. „Jetzt sind die Bundestagsabgeordneten aufgefordert, das Gesetz im Interesse der Pressefreiheit und Bürgerrechte zu stoppen“, sagte Platte.