Das EU-Parlament hat am 01. Juni 2017 dafür gestimmt, dass die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, den Mehrwertsteuersatz von elektronischen Presseprodukten wie z.B. E-Books, E-Papern oder Tablet-Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften an den (reduzierten) Mehrwertsteuersatz der Print-Ausgaben anzugleichen.

Der eingebrachte Vorschlag wurde mit 590 Stimmen, bei 8 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen angenommen. Dazu Berichterstatter Tom Vandenkendelaere (EVT, BE) in der Presseinformatiion des Europäischen Parlaments: „Unsere Lesegewohnheiten haben sich in den letzten Jahren rasch verändert. Jetzt macht es keinen Sinn mehr, unterschiedliche Vorschriften anzuwenden, durch die eine Online-Zeitung höher besteuert wird als eine gedruckte, die man am Kiosk kauft. Diese neue Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer auf digitale Inhalte der für Drucksachen anzugleichen.“

Aktuell müssen elektronische Presseprodukte mit dem standardisierten Mindestsatz der EU von 15% besteuert werden, während es den Mitgliedstaaten freigestellt ist, auf Printpublikationen die reduzierte Rate von mindestens 5% – und in manchen Fällen sogar gar keine Mehrwertsteuer – zu erheben. In Deutschland liegt die Mehrwertsteuerrate für gedruckte Presseprodukte aktuell bei 7 Prozent, für elektronische Presseprodukte bei 19 Prozent.

Der Zeitschriftenverleger-Verband begrüßt diese Entscheidung und hofft darauf, dass es zu einer raschen nationalen Regelung des Sachverhalts kommt.