Referentenentwurf entzieht Rechteinhabern das Verfügungsrecht über ihre Werke und Leistungen

Die Verlegerverbände VDZ (Verband Deutscher Zeitschriftenverleger) und BDZV (Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger) üben Kritik an der in der vergangenen Woche vom Bundesjustizministerium veröffentlichten Anpassung des Urheberrechts an die DSM-Richtlinie (Directive on Copyright in the Digital Single Market). Diese entziehe den Presseverlagen und den Journalistinnen und Journalisten das Verfügungsrecht über ihre Werke und Leistungen, erklärten die Verbände in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Durch den Referentenentwurf werde zwar die entsprechenden EU-Richtlinie im Hinblick auf das Leistungsschutzrecht für Presseverleger umgesetzt. Dies sei „im Prinzip begrüßenswert“, jedoch bleibe der deutsche Referentenentwurf hinter den dort gefassten Regelungen zurück, sodass aus Sicht der Verbände nachgebessert werden müsse.

Große Digitalplattformen wie Google und Facebook dürften danach bis zu 1.000 Zeichen von jedem Presseartikel sowie Pressefotos, die von Nutzerinnen und Nutzern hochgeladen werden, ohne Zustimmung der Rechteinhaber veröffentlichen“, erklärten Sprecherinnen der beiden Verbände vergangene Woche in Berlin. Das entspreche im Umfang häufig halben oder sogar ganzen Presseartikeln. „Der als Ausgleich vorgesehene gesetzliche Vergütungsanspruch läuft ins Leere.

VDZ und BDZV kündigten an, innerhalb der vom Bundesjustizministerium gesetzten Frist bis zum 6. November eine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf abzugeben.

Quelle: Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)

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