Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht Ausweitung der Auskunftspflicht zum Impfstatus vor

Gleich zwei Beschlüsse aus der vergangenen Woche sehen Änderungen im Hinblick auf die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern zum Thema Covid-19-Impfung vor. Zum einen hat das Bundeskabinett die Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 24. November 2021 beschlossen. Arbeitgeber sollen ihre Beschäftigten über die bestehenden Schutzmaßnahmen hinaus in Zukunft über die Risiken einer Erkrankung und die Möglichkeiten einer Impfung informieren. Ein Fragerecht des Arbeitgebers nach dem Impfstatus hingegen gilt einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes zufolge nur in bestimmten Bereichen.

Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und ausgeweitet

Noch bis einschließlich 24. November 2021 bleibt die bisherige SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) bestehen. Neu hinzugekommen ist eine Verpflichtung für den Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19 Erkrankung sowie zu den bestehenden Möglichkeiten einer Impfung zu informieren. Außerdem sollen Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten unterstützt und Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfterminen freigestellt werden. Ansonsten gelten die bestehenden Arbeitsschutzregeln fort. Diese erweiterte Fassung der Arbeitsschutzverordnung ist bereits am 10. September in Kraft getreten.

Kompromiss zur Impfstatus-Auskunft

Eine weitere wichtige Änderung, welche die Rechte der Arbeitgeber in einigen Branchen stärkt: Nach dem Bundestag hat in der vergangenen Woche nun auch der Bundesrat zugestimmt, dass bestimmte Arbeitgeber ihre Beschäftigten nach dem Impfstatus fragen dürfen. Neben Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten und Arztpraxen, bei denen diese Regelung bereits länger galt, trifft dies nun auch für weitere „vulnerable Personengruppen“ zu. Dazu gehören Schulen, Kindertageseinrichtungen, Obdachlosenunterkünfte und Justizvollzugsanstalten. Auf ein allgemeines Fragerecht des Arbeitgebers, wie es von Arbeitgeberseite gefordert wurde, konnten sich die beteiligten Ministerien hingegen nicht einigen.

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Die wichtigsten Informationen zur aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutz­verordnung und zum Thema Impfen finden Arbeitgeber auch bei B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik.

Quellen: BMAS // haufe.de

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