Sonderregelung für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen

Unternehmen und Selbstständige, die nachvollziehbar aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können bei der zuständigen Krankenkasse beantragen, die Sozialversicherungsbeiträge vorübergehend später zu zahlen.

Eine Stundung der Beiträge mithilfe des vereinfachten Verfahrens ist allerdings nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind.

Der GKV-Spitzenverband hat dazu jetzt auf seiner Homepage eine FAQ-Liste mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum vereinfachten Stundungsverfahren veröffentlicht. Diese ist unter folgendem Link abrufbar: FAQ (PDF)

Weitere Informationen zu den Sonderregelungen bei den Sozialversicherungsabgaben im Zusammenhang mit dem Coronavirus findet man auf der GKV-Homepage.

Quelle: GKV-Spitzenverband
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