Vor einem Jahr hatten die beiden großen Verlegerverbände sich mit der Post auf stufenweise Erhöhungen der Presseposttarife für die Jahre 2017 bis 2019 geeinigt. Bis zum Jahr 2019 inklusive hatten die Verlage damit Planungssicherheit für die Kosten der Abologistik. Aber schon damals vereinbarten die Beteiligten fortlaufende Gespräche mit dem Ziel, nach für beide Seiten vorteilhaften Effizienzsteigerungen zu suchen.

Hier kann nun eine Überarbeitung der Verabredungen für die Zukunft gemeldet werden, die den Verlagen über einen deutlich längeren Zeitraum hinaus Planungssicherheit verschafft und obendrein eine Verbesserung der ursprünglich verabredeten Eckwerte. In einem Spitzengespräch zwischen den bei der Post für das Thema verantwortlichen Managern, Vertretern der drei Fachverbände des VDZ und VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer wurden folgende Punkte verabredet.

  • Statt um 3,6%, wie verabredet, steigen die Preise für den Aboversand per Post ab dem 01.01.2018 nur um 3,2%. Ein Jahr später geht es nochmals um 2,8% nach oben. Hier bleibt es also bei der bereits verabredeten prozentualen Steigerung, allerdings auf Basis der zuvor weniger als ursprünglich vorgesehen angehobenen Beiträge.
  • Ab dem 01. Januar 2020 sollen die Pressepostpreise auf Basis eines Indexwertes bestimmt werden. Der Index wird im Detail noch zwischen der Post und der VDZ-Postkommission abgesprochen. Der Index soll sich aber jedenfalls innerhalb eines noch zu definierenden Korridors (Höchst- und Mindestwert) bewegen.
  • Die Post wird ab Anfang nächsten Jahres Nachbearbeitungsentgelte in Rechnung stellen. Wenn die Versandvorankündigungsdaten nicht den AGB-Vorgaben der Post entsprechen, werden 20 Euro pro Titelabrechnung aufgeschlagen. Und ab 01.01.2019 soll ein Entgelt fällig werden, wenn Verlage gegenüber der Post ungerechtfertigte Reklamationen vortragen.
  • Sowohl die Post als auch die Verlage wollen zukünftig intensiv an der Automatisierung der Presseverbände arbeiten. Dadurch realisierte Vorteile sollen den Verlagen zu einem noch zu definierenden Anteil zugutekommen. Die Post und die VDZ-Postkommission werden dazu einen Verteilungsschlüssel festlegen. Die Automatisierungsquote wird als Kernkennziffer dieser Verabredung anhand eines von der Post zusammengestellten repräsentativen Titelpanels einmal pro Jahr zu einem Stichtag überprüfbar gemessen werden.
  • Die Verlagsseite hat sich dazu verpflichtet, diese Themen (Qualität der Vorankündigungsdaten, Vermeidung ungerechtfertigter Reklamationen und Automatisierung des Prozesses) nachhaltig voranzutreiben.