VDZ und BDZV mit positivem Statement

Der Bundestag hat heute die Reform des Urheberrechts beschlossen. Damit machte das Parlament den Weg frei für die neuen Regeln, die bis Juni in nationales Recht umgesetzt werden sollen.   

Der im Februar vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes wurde mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition vom Bundestag angenommen. Demnach verantworten Plattformen wie YouTube oder Facebook künftig die Inhalte ihrer User. Mit dem nun geltenden Leistungsschutzrecht für Presseverleger erhalten die Verlage eine Beteiligung, wenn Ausschnitte aus Artikeln auf Plattformen wie Google News angezeigt werden. Das Gesetz sieht dazu vor, dass nur sehr kurze Textausschnitte, so genannte Snippets, weiterhin frei genutzt werden können.

Reaktionen der Verbände

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) begrüßten in ihrem Statement, dass der Bundestag mit der heutigen Neufassung des Urheberrechts auch ein Schutzrecht für journalistische Inhalte verabschiedet hat. „Mit dem neuen Leistungsschutzrecht und den schon seit Januar geltenden Regeln zur Beschränkung des Marktmissbrauchs großer Internetkonzerne werden wir uns wirksam gegen eine Ausbeutung journalistischer Inhalte wehren können“, heißt es dazu von beiden Verbänden, die das neue Leistungsschutzrecht zugleich als „zukunftsweisend für den Journalismus in der digitalen Welt“ bezeichnen.

Auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) sieht durch das Gesetz den „Weg geebnet für eine gerechtere und zukunftsfähigere Teilhabe der Urheberinnen und Urheber am digitalen Zeitalter“, heißt es in einer Erklärung. Negativ sieht der DJV allerdings die Tatsache, dass seine Forderung nach einem Verbandsklagerecht nicht in das Gesetz aufgenommen wurde.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßte die ebenfalls mit dem Gesetz beschlossene Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort, die nach einem Gerichtsurteil im Jahr 2015 nicht mehr möglich war.

Quellen: VDZ // turi2

Mehr zum Thema:

Bundeskabinett bringt Urheberrechtsreform auf den Weg

Verlegerverbände üben Kritik am BMJV-Entwurf zur Urheberrechtsreform

VDZ: Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Verlegerverbände begrüßen Verabschiedung des EU-Urheberrechts

Foto © pixabay