Tarifabschluss 2018 und 2019 für die Beschäftigten in Buch- und Zeitschriftenverlagen in NRW

Im Rahmen von Tarifgesprächen hat sich die gemeinsame Tarifkommission von „Verband Zeitschriftenverlage in Nordrhein-Westfalen e.V.“ und der „Arbeitgeberverband der Verlage und Buchhandlungen in Nordrhein-Westfalen e.V.“ und ver.di auf einen neuen Gehalts- und Lohntarifvertrag für die Beschäftigten ihrer Mitgliedsfirmen verständigt. Gleichzeitig wurde im Manteltarif eine Änderung in den §§ 1 und 8 vereinbart.

Die Vereinbarungen im Einzelnen:

  1. Die Gehälter und Löhne werden ab 1. Januar 2018 um 1,6%, jedoch mindestens um 15 Euro, und ab 1. Februar 2019 um weitere 1,6%, jedoch mindestens um 15 Euro erhöht werden.
  2. Die Ausbildungsvergütungen werden ab 1. Januar 2018 um 1,6%, jedoch mindestens um 15 Euro, und ab 1. Februar 2019 um weitere 1,6%, jedoch mindestens um 15 Euro, erhöht werden.
  3. Der Gehalts- und Lohntarifvertrag kann erstmals zum 31. Dezember 2020 gekündigt werden.
  4. Im Manteltarifvertrag wird jeweils ab 1. Oktober 2017 im § 1 Geltungsbereich, Absatz 4 „25%“ durch „15%“ ersetzt. Im § 8 Sonderleistungen, Ziffer 3, Absatz 3 nach „Abwesenheit (ab dem 51. Tag bei Arbeitnehmern, die in 5-Tage Woche arbeiten)“ eingefügt.
  5. Der Manteltarifvertrag kann erstmals zum 31. März 2020 gekündigt werden.

Die Gehalts- und Lohntabellen für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2019 können Sie beim Verband Zeitschriftenverlage in Nordrhein-Westfalen anfordern.