Zusätzliche Förderung für Unternehmen, die Personal aus der Kurzarbeit zurückholen oder neu einstellen

Am 9. Juni hat sich die Bundesregierung auf die Verlängerung der Überbrückungshilfen sowie der Neustarthilfe geeinigt. Mit den Überbrückungshilfen stellt die Bundesregierung umfassende Unterstützung für betroffene Unternehmen in der Corona-Pandemie bereit. Das zentrale Programm wurde nun als Überbrückungshilfe III Plus bis Ende September 2021 verlängert und nochmals deutlich erweitert. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.

Den Neustart erleichtern

Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus ist die sogenannte Restart-Prämie, die den Firmen den Neustart erleichtern soll. Um Unternehmen zu helfen, ihre Beschäftigten möglichst schnell aus der Kurzarbeit zu holen und um Neueinstellungen zu fördern, wird eine neue Personalkostenhilfe eingeführt: Unternehmen, die (im Zuge einer Wiedereröffnung) Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten.

Wenn sich die Personalkosten im Juli 2021 im Vergleich zu Mai 2021 erhöhen, dann erhalten Unternehmen auf diese Differenz einen 60-prozentigen Zuschuss. Für den Fördermonat August beträgt dann der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Diese abnehmende Förderung ist als Anreiz gedacht, damit Betriebe möglichst schnell die Beschäftigten aus der Kurzarbeit zurückholen bzw. neues Personal einstellen. Ab Oktober 2021 wird die Restart-Prämie nicht mehr gezahlt.

Anträge können wie gewohnt über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen weiterhin in der Verantwortung der Länder.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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