Vorsorge mit der Presse-Versorgung

Das Versorgungswerk der Presse wurde 1949 gegründet. Den Gesellschafterkreis bilden heute der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) mit seinen Landesverbänden, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) mit seinen Landesverbänden sowie der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) mit seinen Landesverbänden und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.

Aktuell beträgt der Versicherungsbestand knapp 10 Mrd. Euro. Das Versorgungswerk verwaltet ca. 5,5 Mrd. Euro Kapitalanlagen und betreut rund 160.000 Versicherungsverträge.

Das Versicherungsrisiko wird von drei großen Lebensversicherern – Allianz (federführend; mit einem Anteil von 85,9 Prozent), HDI (9,7 Prozent) und AXA (4,4 Prozent) – gemeinsam getragen. Der zugrunde liegende Gruppenvertrag gewährleistet besonders günstige Konditionen.

Mit unserer sicherheitsorientierten und auf nachhaltige Erträge ausgerichteten Kapitalanlagepolitik erzielen wir seit Jahren eine überdurchschnittliche Gewinnbeteiligung.

Das Presseversorgungswerk ist eine gemeinsame Einrichtung der Journalisten- und Verlegerverbände die das Ziel hat, eine zusätzliche Vorsorge für das Alter, den Fall der Berufsunfähigkeit und die Pflegebedürftigkeit u.a. für Journalisten zu ermöglichen.

Die Gesellschafter verzichten satzungsgemäß auf eine Dividende. Dadurch kommen alle erwirtschafteten Überschüsse den Versicherten zugute.

Eine solche Absicherung ist in der heutigen Zeit vor dem Hintergrund der Probleme der gesetzlichen Versicherungssysteme unverzichtbar. Hauptberuflich an Tageszeitungen und Zeitschriften fest angestellte Redakteurinnen und Redakteure sind über die geltenden Tarifverträge über die Altersversorgung, bei denen der DJV Vertragspartner ist, in diesem Bereich obligatorisch versichert, wobei die Beiträge vom Redakteur und Verlag getragen werden. Auch bei den Nachrichtenagenturen dpa, Reuters und AFP gelten entsprechende Regelungen.

Darüber hinaus bietet das Presseversorgungswerk Angehörigen im Kommunikations- und Medienbereich die Möglichkeit zusätzlich freiwillig für ihr Alter und den Fall der Berufsunfähigkeit sowie der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen. Ein breites Tarifspektrum ermöglicht es, sich für eine individuelle, den jeweiligen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten angepasste Absicherung zu entscheiden.

Alle obligatorisch oder freiwillig beim Presseversorgungswerk Versicherten haben die Möglichkeit, auch ihren Lebenspartner oder ihre Kinder (bis zum vollendeten 18.Lebensjahr) zu den günstigen Konditionen der Presseversorgung abzusichern.

Gesellschafterkreis

Weitere Informationen

Versorgungswerk der Presse GmbH
Wilhelmsplatz 8 – 70182 Stuttgart
Hotline: 07 11 / 20 56 244
info@presse-versorgung.de
www.presse-versorgung.de