Ab 2018 gehört die rein kommerzielle Vermarktung und der damit einhergehende Bedeutungsverlust des Presseausweises der Geschichte an. Dann steht der offizielle bundeseinheitliche Presseausweis für hauptberufliche Journalisten wieder zur Verfügung. So kann sich nicht nur der Berufsstand wieder von der Pseudo-Journaille abgrenzen, auch die traditionellen Verbände wie der VDZ mit seinen Landesverbänden werden als Institutionen gestärkt.

Innenministerkonferenz und Deutscher Presserat einigten sich

Nach zehn Jahren Wildwuchs setzten Innenministerkonferenz (IMK) und Deutscher Presserat endlich die Heckenschere an: Die Gremien einigten sich im Dezember 2016 darauf, dass es ab 2018 wieder einen bundeseinheitlichen Presseausweis geben wird. Denn von 1950 bis 2008 gab es ihn bereits: den amtlich anerkannten Presseausweis mit dem Signum des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz (IMK).

Ausstellen durften ihn seinerzeit nur DJV, dju, BDZV sowie VDZ – an hauptberuflich tätige Journalisten. Neue Berufsverbände gingen jedoch dagegen an, das Diktum der Hauptberuflichkeit fiel und immer mehr Organisatoren stellten die begehrte Plastikkarte aus. Kommerzielle Anbieter verramschten sie an Schnäppchenjäger, die nicht an journalistischer Arbeit, sondern an günstigen Presserabatten interessiert waren.

Presseausweise wurden missbraucht

Seitdem offenkundig wurde, dass immer mehr Pseudo-Journalisten der linken wie rechten Szene den Presseausweis für ihre politischen Zwecke missbrauchten, kümmerte sich auch die Politik nach Jahren des Stillstands wieder um das Thema. Endlich. „Wenn wir einerseits Fake-News, Social Bots und ähnliche Auswüchse beklagen, dann ist es höchste Zeit die verlässliche Qualität des originären Berufsstands Journalist davon abzugrenzen, sie besser zu schützen und zu demonstrieren“, so Dr. Volker Breid, ehemaliger SZV-Vorstandsvorsitzender. „Dazu dient ein Presseausweis. Zudem ist er für Journalisten ein wichtiger Schlüssel für ihre Recherchearbeit. Verliert er seine Glaubwürdigkeit, behindert dies die Arbeit der Presse als vierte Gewalt im Staat.“

Gremium entscheidet über Ausstellungsbefugnis für den bundeseinheitlichen Presseausweis

IMK und Deutscher Presserat einigten sich zum Dezember 2016 auf ein transparentes Verfahren und objektive Kriterien zur Wiedereinführung. Zudem richteten sie eine „Ständigen Kommission“ unter dem Dach des Deutschen Presserats ein. Je zwei Vertreter des Deutschen Presserats und zwei Entsandte der Innenministerkonferenz werden in diesem Gremium darüber entscheiden, welche Verbände die Voraussetzungen erfüllen, um den Ausweis auszustellen.

Seit Januar 2017 können sich Verbände bewerben. Vorgabe für die „Lizenz zum Ausstellen“ ist, dass der Verband u. a. wenigstens fünf Jahre besteht und mehr als 1.000 hauptberufliche journalistische Mitglieder nachweisen kann. Die Ausgabe der Presseausweise darf tatsächlich nicht Hauptzweck sein und nicht gewerblich betrieben werden.

Für die Journalisten selbst ist das wohl Wichtigste: Künftig erhalten wieder nur hauptberufliche Journalisten die Karte, die – wie im Vereinbarungs- und Selbstverpflichtungstext nachzulesen ist – „eine verantwortliche, im öffentlichen Interesse liegende journalistische Tätigkeit ausüben.“

Südwestdeutscher Zeitschriftenverleger-Verband ausgabeberechtigt

Der SZV rechnet damit, dass er im kommenden Geschäftsjahr deutlich mehr der Plastikkarten ausstellen wird. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren es rund 2.900 Stück, davon gingen rund 1.100 an Nichtmitglieder oder Freie.

Weitere Informationen zum bundeseinheitlichen Presseausweis 2018 sowie Möglichkeiten zur Beantragung des Presseausweises finden Sie auf unserer Landing Page zum Thema Presseausweise.