Diese Hilfen greifen für von der Hochwasserkatastrophe betroffene Unternehmen

Vor gut vier Wochen ereignete sich die Hochwasserkatastrophe, die im Westen Deutschlands für verheerende Schäden gesorgt hat. Für zahlreiche Betriebe hat dies direkte oder indirekte Auswirkungen – auch für einige in den betroffenen Regionen von Rheinland-Pfalz ansässige SZV-Mitgliedsunternehmen. Die BDA hat bereits Ende Juli einen Leitfaden herausgegeben, welcher zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit dem Fluthochwasser beleuchtet und erst kürzlich aktualisiert wurde.     

Der BDA-Leitfaden zu sozialversicherungsrechtlichen, steuerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe 2021 richtet sich an betroffene Unternehmen. Die aktualisierte Fassung des Leitfadens vom 5. August berücksichtigt auch den am Tag zuvor von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf zur vorübergehenden, befristeten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Betriebe, deren Zahlungsunfähigkeit auf den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 zurückzuführen ist. Diese Befreiung soll rückwirkend ab 10.7.2021 bis mindestens 31.10.2021 gelten und – falls nötig – bis 31.3.2022 verlängert werden.

Den angesichts der Hochwasserkatastrophe herausgegebenen Leitfaden der BDA sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere nützliche Informationen zum Thema finden Sie auch im Newsportal unseres Mitgliedsunternehmens Haufe.

Wie es nach dem Hochwasser in den betroffenen Regionen von Rheinland-Pfalz weitergeht, können Sie in der Heimatzeitung „Blick aktuell“ des SZV-Mitgliedsunternehmens Krupp Verlag nachlesen.

Quelle: BDA

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