In ihrer Sitzung am 26. Juni 2018 hat die Mindestlohnkommission überraschend beschlossen, den Mindestlohn in zwei Schritten anzuheben.

Zum 1. Januar 2019 wird der Mindestlohn auf 9,19 Euro pro Stunde angehoben, am 1. Januar 2020 folgt eine weitere Erhöhung auf dann 9,35 Euro pro Stunde. Während der erste Schritt dem vorgesehenen Anpassungsverfahren entspricht, werden für den zweiten Schritt auch Werte herangezogen, die eigentlich erst für die Anpassung im Jahr 2021 hätten berücksichtigt werden sollen.

Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) hat die paritätisch – aus je drei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie einem stimmberechtigten Vorsitzenden – besetzte Mindestlohnkommission (MLK) alle zwei Jahre über eine Anpassung des Mindestlohns zu beschließen. Die nächste Anpassung hat danach mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zu erfolgen.

Die MLK hat in ihrer Sitzung am 26. Juni 2018 eine Erhöhung des Mindestlohns von aktuell 8,84 Euro auf zunächst 9,19 Euro brutto pro Stunde ab dem 1. Januar 2020 beschlossen. Grundlage für die Entscheidung der MLK ist der Tarifindex des Statistischen Bundesamtes, der die Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland abbilden soll. Dabei orientiert sich die MLK nach ihrer Geschäftsordnung in der Regel an den Tarifabschlüssen der beiden vorhergehenden Kalenderjahre.

Danach wären die Tarifabschlüsse der Jahre 2016 und 2017 zu berücksichtigen, was zu einer Anpassung des Mindestlohns auf 9,19 Euro brutto pro Stunde geführt hätte und damit der ersten Stufe entspricht. Darüber hinaus bezieht die MLK in ihre Entscheidung jedoch auch Tarifabschlüsse des ersten Halbjahres 2018 mit ein und begründet damit ihren zweiten Anpassungsschritt auf 9,35 Euro brutto pro Stunde ab 2020. Diese Abschlüsse hätten jedoch eigentlich erste für die Mindestlohnanpassung zum 1. Januar 2021 Berücksichtigung finden dürfen.