Die Verlegerverbände VDZ und BDZV haben sich mit dem Bundesverband Presse-Grosso auf eine Aktualisierung des KVM mit Wirkung zum 1. Mai 2012 verständigt.

Am 1. Mai wird der seit 1993 geltende Leistungsrahmen für den Pressevertrieb über das Presse-Grosso in Deutschland in aktualisierter Fassung in Kraft treten. Darauf verständigten sich die zuständigen Arbeitsgruppen des VDZ-Arbeitskreises Pressemarkt Vertrieb (PMV), des BDZV und des Bundesverbandes Presse-Grosso .

Im Rahmen der umfassenden Überarbeitung des KVM im Jahre 2010 war zwischen den drei Verbänden vereinbart worden, das Regelwerk für den Pressevertrieb in regelmäßigen Abständen den Markterfordernissen anzupassen und entsprechend zu aktualisieren.

Die neuen Aktualisierungsvereinbarungen betreffen im Wesentlichen die Berücksichtigung von Sofort-und Komplettremissionen, so unter anderem bei der Berechnung von VMP-Abverkaufsquoten für Wiederauslieferungsentscheidungen und bei Nachlieferungen bei Titeln mit Erscheinungsweise monatlich bis zweimonatlich.

Weitere Änderungen wurden bezüglich des Umgangs mit Fehlern bei der Pressecodierung, der Entsorgung von Remissionsexemplaren mit Extras (Härtefälle), bei der Berechnung der Nullverkaufsquoten als Parameter für Verteilererweiterungen sowie der standardisierten Meldung von Frühremissionsdaten beschlossen.

Einige Anpassungen wurden bei Kostensätzen für KVM-Leistungsbausteine mit gesonderter Vergütung vorgenommen.

Thomas Hass (Spiegel-Verlag), Sprecher der Projektgruppe KVM des VDZ, äußerte sich zum Abschluss der Verhandlungen zufrieden mit dem Ergebnis, das Vorteile für alle Zeitschriftenverlage bedeutete:“ Unsere Verabredung mit dem Grosso-Verband, das KVM nach der Generalüberholung von vor zwei Jahren regelmäßig zu optimieren, hat sich bewährt. Insbesondere die vereinbarten Regelungen zur Berücksichtigung von Früh-und Komplettremissionen werden den Zeitschriftenverlagen Vorteile bringen.“

Download:
Koordiniertes Vertriebsmarketing – Gemeinsamer Leistungsrahmen für Grosso und Verlage