Medienpolitik zur Jahreswende aus Sicht der Zeitschriftenverlage.

Gleich drei für die Presseverlage positive Projekte kommen langsam voran, sind aber immer noch nur Vorschläge. Es ist möglich, dass die Große Koalition in Berlin die überfällige Erleichterung
verlagswirtschaftlicher Kooperationen von Presseverlagen im Kartellrecht in dieser Legislaturperiode Realität werden lässt. Der nun im Bundestag liegende Vorschlag enthält zwar eine unverständliche zehnjährige Befristung, erscheint aber im Übrigen auch mit Blick auf die begrenzte deutsche Gesetzgebungskompetenz pragmatisch und angemessen. Positiv ist sodann der Vorschlag der EU-Kommission zur Möglichkeit der Erstreckung der reduzierten Mehrwertsteuer auf die digitale Presse, der allerdings die Zustimmung aller EU-Finanzminister benötigt und damit keinesfalls beschlossene Sache ist. Der Vorschlag der EU-Kommission für die Einführung von Presseverlegerrechten im EU-Urheberrecht ist ein Meilenstein, der allerdings noch EU-Parlament und Ministerrat passieren muss. Da er jetzt schon hinter den üblichen Rechten der Werkmittler zurückbleibt und sozusagen das digitale Rechteminimum enthält, darf er dabei nicht weiter beschnitten werden.

Weitere noch laufende Politikvorhaben, die über redaktionelle oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Positiven oder Negativen mitentscheiden, sind z. B. die Regelung des redaktionellen Datenschutzes, das Urhebervertragsrecht in Berlin, die AVMD-Richtlinie in Brüssel, aber auch der Internetauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Prof. Dr. Christoph Fiedler, VDZ-Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik, Chairman Legal Afairs EMMA (European Magazine Media Association)