Mit tiefgreifenden Gesetzesänderungen will die Bundesregierung die Folgen der Corona-Pandemie mildern. Das Eil-Gesetz, das bereits am Mittwoch beschlossen werden soll, beinhaltet zahlreiche Neuregelungen im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, die auch für Verlage wichtig sein können.

Die Kollegen des VZVNRW – Verband der Zeitschriftenverlage in NRW – haben die geplanten Änderungen für die VDZ-Verlage in einer hilfreichen Übersicht (PDF) zusammengestellt: vzvnrw.de

Auch auf der Homepage des VDZ – Verband Deutscher Zeitschriftenverleger findet sich eine nützliche Linksammlung mit für Verlagen relevanten Informationen zum Thema Corona. Die Linkliste des VDZ wird bei Bedarf tagesaktuell ergänzt: vdz.de

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