Die Innenministerkonferenz und der Deutsche Presserat führen ab dem nächsten Jahr den bundeseinheitlichen Presseausweis wieder ein. Bereits ab dem 1. Oktober 2017 kann beim Südwestdeutschen Zeitschriftenverleger-Verband der Presseausweis 2018 beantragt werden. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem folgenden Link.

Der SZV stellt den bundeseinheitlichen Presseausweis an Journalisten aus, die entweder als Freie Journalisten in unserem Verbandsgebiet (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) ihren Wohnsitz haben oder die als fest angestellte Journalisten bei einem Verlag arbeiten, der in unserem Verbandsgebiet seinen Firmensitz hat. Die Erteilung eines Presseausweises erfolgt unabhängig von einer Mitgliedschaft in unserem Verband.

Sollten Sie Fragen zur Beantragung des Presseausweises 2018 haben, steht Ihnen die Kollegin Sabine Fischer (fischer@szv.de) gerne von Montag bis Donnerstag zur Verfügung.