Diese Regelungen gelten aktuell in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland

In mehreren Bundesländern können inzwischen auch Personen der Priorisierungsgruppe 3 (erhöhte Priorität) einen Impftermin vereinbaren. Dazu zählen laut der Corona-Impfverordnung des Bundes auch Personen, die in besonders relevanter Position in der kritischen Infrastruktur tätig sind. Hierunter fallen der Brancheneinteilung nach auch Journalisten aus den Bereichen Rundfunk (Fernsehen und Radio) sowie der gedruckten und elektronischen Presse. Was sehen die aktuellen Regelungen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland dazu vor? Ein Überblick.

Baden-Württemberg

Bereits seit dem 19. April werden in Baden-Württemberg Personen der Priorisierungsgruppe 3 geimpft. Allerdings beschränkt sich dies zunächst auf über 60-jährige und dann Personen mit gewissen Vorerkrankungen. Nach einer Pressemitteilung des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 29. April sollen Beschäftigte in der kritischen Infrastrukturvoraussichtlich ab Mitte Mai“ geimpft werden können. Dieser Mitteilung zufolge werden Journalisten dabei allerdings nicht den systemrelevanten Berufen zugerechnet, sondern unter Ziffer 28 als „Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.“

Die Regelung sieht zudem vor, dass die Impfpriorisierung durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen wird. Ein entsprechendes Formular findet man hier zum Download.

Update vom 05.05.2021

Laut Information des Sozialministeriums sind Journalisten in Baden-Württemberg perspektivisch erst ab Mitte Mai impfberechtigt. Informationen sowie die Bescheinigungsvorlage werden lediglich als vorbereitende Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Dementsprechend steht der o.g. Formulardownload (PDF) aktuell nicht zur Verfügung.

Weitere Informationen dazu findet man auch auf der Homepage des DJV Baden-Württemberg.

Hessen

Seit dem 23. April werden in Hessen für die Priorisierungsgruppe 3 Impftermine für die Corona-Schutzimpfung vergeben. Auch Journalisten können demzufolge beim Impfterminservice Hessen einen Termin vereinbaren. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist dazu auch in Hessen vorzulegen.

Der DJV-Landesverband Hessen hat sich am 29. April in einem offenen Brief an Ministerpräsidenten Volker Bouffier gewandt, um insbesondere für freie Journalisten anstelle einer Arbeitgeberbescheinigung den Presseausweis als Nachweis zur Vorlage bei den Impfzentren zuzulassen. Ein solches Vorgehen ist beispielsweise in Bayern derzeit möglich.

Update vom 10.05.2021

Der DJV-Landesverband Hessen hat inzwischen bei der Hessischen Landesregierung erreicht, dass als Nachweis für die Impfberechtigung zur Corona-Schutzimpfung für die Angehörigen der Priorisierungsgruppe 3 auch die Vorlage eines gültigen Presseausweises ausreicht. Mehr dazu hier. 

Rheinland-Pfalz

Auch in Rheinland-Pfalz können sich seit dem 23. April Beschäftigte aus den Bereichen Medien und Kultur für einen Impftermin registrieren. Die ersten Impfungen werden voraussichtlich ab Ende Mai stattfinden. Auch in Rheinland-Pfalz benötigt man für den konkreten Impftermin laut Landesregierung eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass das Unternehmen zur „kritischen Infrastruktur“ gehört. Dabei können sich alle Beschäftigten eines Unternehmens der kritischen Infrastruktur für einen Impftermin registrieren, unabhängig davon, welche Stellung die Personen im Unternehmen innehaben.

Die Arbeitgeberbescheinigung findet man hier zum Download.

Wichtig: Es gilt das Wohnortprinzip. Das bedeutet, dass für Personen, die zwar in Rheinland-Pfalz in einem Unternehmen der Impfpriorisierungsgruppe 3 arbeiten, aber in einem anderen Bundesland wohnen, keine Registrierung möglich ist.

Weitere Informationen erhält man unter corona.rlp.de

Saarland

Personen der Priorisierungsgruppe 3 können sich im Saarland seit dem 15. April auf der Impfliste eintragen. Der Eintrag auf die Impfliste sollte am besten online über das  Buchungsportal (www.impfen-saarland.de) erfolgen. Es werden Priorisierungscodes vergeben für Personen, die wegen ihres Berufes oder ihrer Tätigkeit priorisiert sind. Diese Codes werden über die Fachressorts und Verbände an betroffene Unternehmen und Einrichtungen verteilt.

Weitere Informationen dazu erhält man im Corona-Portal des Saarlands.

zuletzt aktualisiert: 10.05.2021

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