Korrektur durch gesetzgeberische Maßnahmen aus Berlin und Brüssel dringend erforderlich.

Nach Ansicht des Zeitschriftenverleger-Verbands könnte das heutige Urteil des BGH zum Ausschluss der Verlage von VG-Wortmitteln katastrophale Folgen haben. Die Richter entschieden, dass die Ausschüttungen der VG-Wort an Verlage aus Abgaben auf Privatkopien rechtswidrig seien, weil die Verlage selbst keine Rechteinhaber im Sinne des Urheberrechts seien. Infolge der nun notwendigen Rückstellungen für Rückzahlungen aus vergangenen Jahren und ausbleibenden Einnahmen besteht die Gefahr, dass eine erhebliche Zahl von Verlagen ihren Geschäftsbetrieb werde einstellen müssen. Eine umgehende Korrektur durch den deutschen und europäischen Gesetzgeber sei dringend erforderlich. „Das Urteil macht klar, wie wichtig es ist, dass die Gesetzgeber endlich auch die Presseverleger als Inhaber der üblichen Rechte von Werkmittlern anerkennen“, erklärte VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer.