In dieser Woche stellt die Kommission ein Urheberrecht-Reformpaket vor. Ein Aspekt dieses Vorschlages soll die Einführung eines Schutzrechtes für Presseverleger sein, dessen Ziel ein effektiver Rechtsschutz ist. Es sollen Rechte auf EU-Ebene geschaffen werden, um Presseinhalte vor unautorisierter Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung in der digitalen Welt zu schützen.

Um wettbewerbsfähig und finanziell unabhängig zu bleiben, müssen Presseunternehmen in der Lage sein, profitabel auf allen Plattformen konkurrieren zu können. Das erfordert klare Rechte, welche auch im Markt realisiert werden können. Von der derzeit bestehenden Unklarheit profitieren kommerzielle dritte Parteien auf Kosten der Investitionen der Presseverlage.

Die Einführung eines Verlegerrechtes wird gerade in der kritischen Zeit der digitalen Umwandlung der Presse von den vier europäischen Presseverlegerorganisationen EMMA, ENPA, EPC und NME – welche die Interessen von hunderten Zeitungen und Magazinen quer durch die EU repräsentieren – sowie den deutschen Verlegerverbänden begrüßt.

Im Folgenden wird beschrieben, was diese Organisationen meinen, wenn von einem „Verlegerrecht“ gesprochen wird.  Außerdem soll auf einige der Legenden eingegangen werden, die gegen jeden derartigen Vorschlag vorgetragen wurden und welche Teil einer energischen Anti-Urheberrechtes Kampagne sind.

Was die Verleger mit einem „Verlegerrecht“ meinen

Gegenwärtig haben Presseunternehmen kein eigenes Recht, das ihre Produkte nach dem EU-Urheberrecht schützt. Das „Verlegerrecht“, welches wir anstreben, würde Verlagen dieselben Rechte ermöglichen, wie sie schon lange für Musik-, Film- und Softwareproduzenten gelten. Diese haben das Recht frei zu entscheiden, wie und wo ihre Inhalte zugänglich gemacht werden. Es gibt keinen sachlichen Grund diese Ungleichbehandlung der Leistungen der Zeitungen und Zeitschriften gegenüber anderen Medien beizubehalten. Eine freie und unabhängige Presse kann nur bestehen, wenn die Entstehung redaktioneller Inhalte nachhaltig finanziert werden kann. Das Verlegerrecht ist ein zentraler Baustein dafür, diese Finanzierung in der digitalen Welt sicherstellen zu können.

Warum ist es so wichtig, genau jetzt ein Verlegerrecht einzuführen?

Im Lichte des digitalen Zeitalters, in welchem im Gegensatz zu früheren Zeiten große Mengen von Inhalten leicht und schnell zusammengetragen, kopiert und verteilt werden können, benötigt das Urheberrecht dringend ein Update. Ein Verlegerrecht, welches den Schutz der Pressepublikationen sicherstellt, schafft mehr Flexibilität im Zusammenhang mit der Lizensierung und mehr Rechtssicherheit um Rechte in der digitalen Welt durchzusetzen. Kurz, es ermöglicht den Pressehäusern einen Ertrag aus ihren Investitionen zu erlangen und zukunftsfähig zu sein, um weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Debatte beizutragen und ihrer wichtigen Rolle im Rahmen der Versorgung der demokratischen Gesellschaft mit professionellem Qualitätsjournalismus gerecht zu werden.

Was Presseverleger wollen

  • Dass sie in die Liste der Rechteinhaber auf EU-Ebene aufgenommen werden.
  • Dass nicht zwischen Online und Offline unterschieden wird (Piraterie gibt es in beiden Bereichen; zwei Rechtsdurchsetzungsprozesse wären unpraktisch und beschwerlich, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.).
  • Dass es faire Schutzbedingungen gibt, vergleichbar mit anderen benachbarten Rechteinhabern.

Worum es den Verlegern geht und worum nicht

Ungeachtet dessen, was Anti-Urheberrechts-Kampagnen behaupten: die Möglichkeit der Verlinkung zu Presseartikeln soll nicht beeinträchtigt werden. Die Verleger wollen, dass Artikel verlinkt werden und ermutigen auch ihre Leser aktiv dazu. Was wir fordern, würde nicht den Zugang der Leser zu Verlegerinhalten oder die Verlinkungen von Artikeln in den sozialen Medien oder per App oder E-Mail an Freunde und Familie beeinträchtigen.

Das Verlegerrecht wird die vertraglichen Vereinbarungen mit unseren Journalisten, Fotografen und anderen Mitarbeitern nicht verändern, da wir ein verwandtes Schutzrecht wollen, welches neben den exklusiven Rechten der Autoren steht.

Welche Behauptungen von den Verlegern eindeutig zurückgewiesen werden

Behauptung 1: Das Verlegerrecht ist eine Google-/Link-Steuer

Das Verlegerrecht ist keine „Link-“ oder „Google-Steuer“. Wie oben schon erwähnt – die freie Verlinkung bleibt unangetastet. Wir fordern lediglich, dass die Verleger als Rechteinhaber im Rahmen des EU-Urheberrechtes anerkannt werden, wodurch sie ein Recht bekommen zu entscheiden, wie und wo ihre Inhalte zugänglich gemacht werden. Jeder Presseverlag hätte zudem die Möglichkeit, die Verwertung ohne Entgelt zu erlauben oder das Recht individuell oder kollektiv wahrzunehmen. Aber – und darauf kommt es an – es wäre seine Wahl.

Behauptung 2: Die Verleger werden ihr Recht nutzen, um den Zugang zu ihren Inhalten zu blockieren

Aus welchem Grund sollten Verleger das tun? Die Popularität ihrer Inhalte war niemals größer, insbesondere durch das vermehrte Lesen auf dem Smartphone und den vielen weiteren Zugangsmöglichkeiten zu ihren Inhalten.

Behauptung 3: Hier geht es nur um Google

Nein, geht es nicht. Es ist eine Tatsache, dass es im Internet viele Unternehmen gibt, große und kleine, alte und neue, die systematisch Presseinhalte zusammensuchen und im kommerziellen Eigeninteresse ohne Erlaubnis der Presseunternehmen veröffentlichen.

Behauptung 4: Kleine Verleger werden scheitern

Derzeit sind sogar große Medienunternehmen nicht in der Position mit den marktbeherrschenden Playern eine faire Regelung zu verhandeln. Die Hoffnung ist, dass das Verlegerrecht dazu beiträgt, diese Macht-Asymmetrie zu verändern und es für alle Verleger – welcher Größe auch immer – einfacher zu machen, in Zukunft am Wert ihrer Inhalte beteiligt zu werden.

Behauptung 5: Das Verlegerrecht verhindert Innovationen

Nein. Ein Verlegerrecht wird dabei helfen neue Wege für mehr Innovationen der Presse zu eröffnen. Durch die damit entstehende Rechtssicherheit werden Investitionen gefördert und Möglichkeiten für Verlage aller Größen vermehrt, neue innovative Produkte für ihre Leser zu entwickeln.

Behauptung 6: Das Verlegerrecht wird das Internet lahmlegen und mehr Beschränkungen für Online-Aktivitäten einführen

Nichts was die Verleger fordern, würde den Zugang unserer Leser zu ihren Online-Angeboten oder die Verlinkungen von Artikeln in den sozialen Medien oder per App oder E-Mail an Freunde und Familie beeinträchtigen.

Behauptung 7: Eine unabhängige freie Presse kann auch ohne Einkommen unbegrenzt weiterbestehen

Offensichtlich nicht; eine freie und unabhängige Presse kann nur existieren, wenn es für sie eine angemessene Finanzierungsgrundlage gibt. Klassische Geschäftsmodelle der Presse sind in Frage gestellt und werden von den Verlagen überarbeitet. Die Presse erfindet sich neu. Ziel aller Bemühungen bleibt es, die finanzielle Grundlage eines professionellen Journalismus zu erhalten. Dabei bestehen derzeit vielfältige Investitions- und Innovationshemmnisse.

Die Gründe dafür sind vielschichtig, aber ein wesentlicher Punkt ist, dass große Suchmaschinen und andere Verteiler die Inhalte der Zeitschriften und Zeitungen kostenlos für die Nutzer – aber mit kommerzieller Absicht – zugänglich machen, ohne gegenüber den Presseunternehmen einen angemessenen finanziellen Ausgleich zu leisten. Auf diese Weise wird es den Verlagen zugleich erschwert, für diese Inhalte bei ihren eigenen Angeboten von den Nutzern eine Bezahlung zu verlangen. Die Problematik verschärft sich durch den Umstand, dass Suchmaschinen und soziale Netzwerke, auf deren Plattformen die Nutzer oft Verlagsinhalte lesen, den Verlagen auch Anteile am Werbemarkt abnehmen.

Behauptung 8: Die Verbraucher werden in ihren Möglichkeiten eingeschränkt, da sie News und Inhalte nicht länger auf verschiedenen Plattformen finden können

Die Verleger machen ihre Inhalte aktiv auf allen Plattformen zugänglich, die von allen Geräten genutzt werden können. Sie haben erkannt, dass die Verbraucher von einem einfachen Zugriff auf ihre Inhalte profitieren, egal wo sie sich gerade befinden. Sei es über die verlegereigene Website oder über die sozialen Netzwerke oder Suchseiten, auf denen die Inhalte vieler verschiedener Quellen aggregiert werden.

Behauptung 9: Das Verlegerrecht ist ein neues Recht und die Verleger bekommen eine Sonderbehandlung

Die Zeitungen und Zeitschriften verlangen nichts weiter als die gleichen Rechte, die derzeit schon die Rundfunkanstalten, Musik- und Filmproduzenten innehaben. Es geht darum die Schlechterstellung der Verlage zu beseitigen.

 

Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger e.V.