Klage gegen die Kooperation mit Google beim Portal Gesund.bund.de 

Wie aus Informationen des „Handelsblatts“ hervorgeht, hat das SZV-Mitgliedsunternehmen Hubert Burda Media mit seinem Portal „NetDoktor.de“ beim Landgericht München Klage gegen Jens Spahns Gesundheitskooperation mit Google eingereicht. Auch der Wort & Bild Verlag („Apotheken Umschau“) soll gerichtlich gegen das Bundesportal vorgehen.   

Bereits nach Bekanntgabe der Kooperation zwischen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Google im vergangenen Herbst gab es massive Kritik von Verlagsseite. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sprach in dem Zusammenhang von einer Diskriminierung von Verlagsangeboten und einer Verletzung der Pressefreiheit.

Diskriminierung von Verlagsangeboten durch das BMG-Portal

Das Gesundheitsportal Gesund.bund.de soll es dem User bei Gesundheitsthemen einfacher machen, schnell relevante und zuverlässige Informationen zu finden. Bei einer Google-Suchanfrage zu einer Krankheit bekommt man daher seit Herbst letzten Jahres in einem „Knowledge Panel“, das prominent durch einen Kasten auf der Ergebnisseite hervorgehoben ist, Symptome, Behandlungsmöglichkeiten und weitere Hintergründe basierend auf der Suchanfrage angezeigt.

Verlage, die Gesundheitsmedien anbieten, wie etwa das SZV-Mitgliedsunternehmen Hubert Burda Media mit seinem Portal „NetDoktor.de“, fühlen sich dadurch im Wettbewerb benachteiligt. NetDoktor.de hat deshalb Klage gegen Google und den Bund eingereicht, berichtet das Handelsblatt. Als Grund werden deutliche Rückgänge bei den Klickzahlen des Burda-Gesundheitsportals aufgrund der Konkurrenz durch das Online-Angebot des BMG genannt. Bereits am heutigen Mittwoch soll das Münchner Landgericht in der ersten Klage von „NetDoktor.de“ entscheiden.

Ein zweites Gerichtsverfahren steht am Landgericht Berlin an. Dort hat der Wort & Bild Verlag mit seiner Publikation „Apotheken Umschau“ Klage gegen den Bund eingereicht. Zuvor hatte bereits die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein ein Verfahren gegen Google wegen Diskriminierung privater Angebote eingeleitet.

Update vom 10.02.2021, 12:45 Uhr: 

Wie Burda auf seiner Homepage berichtet, hat das Landgericht München inzwischen den beiden Eilanträgen stattgegeben und mit sofortiger Wirkung die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und Google beim Nationalen Gesundheitsportal „gesund.bund.de“ vorläufig untersagt. Die Verlegerverbände VDZ und BDZV begrüßen die Entscheidung. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Quellen: Handelsblatt / Burda
zuletzt aktualisiert: 10.02.2021

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