Leistungsschutzrecht für journalistische Produkte kommt

Die Reform des Urheberrechts in Deutschland ist auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung einen Entwurf des Urheberrechtsgesetz beschlossen, mit dem die EU-Urheberrechtsrichtlinien bis zum 7. Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt werden sollen.

Wie das Bundesjustizministerium mitteilte, wurde der von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz im vergangenen Oktober vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts heute im Kabinett beschlossen. Aus Anlass der Verabschiedung des Gesetzentwurfs mahnten der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) bereits im Vorfeld eine zügige und wirksame Umsetzung des Urheberrechts an.

Die Schwerpunkte des Gesetzesentwurfs

Ein Schwerpunkt des Entwurfs ist das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, das die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen wie YouTube oder Facebook regelt. Künftig sollen solche Plattformen Lizenzen für diese urheberrechtlich geschützten Daten erwerben. Ein Direktvergütungsanspruch soll nach Aussage der Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) künftig dafür sorgen, „dass Kreative und Verwerter fair an den Gewinnen der Plattformen beteiligt werden.“

Liegt keine solche Lizenz vor, muss die Plattform einen Upload auf Verlangen des Rechtsinhabers grundsätzlich automatisch blockieren. Ausgenommen davon sind sogenannte  „geringfügige Nutzungen“, welche bei Texten bis zu 160 Zeichen umfassen dürfen.

Zudem sieht der Gesetzesentwurf die Einführung eines Presseverleger-Leistungsschutzrechtes vor. Es soll die wirtschaftlich-organisatorische und technische Leistung der Presseverleger bei der Erstellung von Presseveröffentlichungen schützen.

Und: Urheber, die von Verwertungsgesellschaften einen finanziellen Ausgleich erhalten, sollen künftig ihren Verleger beteiligen.

Als nächstes wird sich der Bundestag mit dem Regierungsentwurf befassen. Die Richtlinien sollen bis zum 7. Juni 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Der vollständige Gesetzesentwurf ist unter bmjv.de als Download verfügbar. Die wichtigsten Eckdaten findet man auch auf bundesregierung.de zusammengefasst.

Quelle: BMJV

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