Das sind die Maßnahmen zur Corona-Ausbildungsförderung

Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“, dessen Eckpunkte am 24. Juni vom Bundeskabinett beschlossen wurden, sollen ausbildende Betriebe in der coronabedingten schwierigen Situation dabei unterstützt werden, ihre Ausbildungskapazitäten aufrecht zu erhalten oder zu steigern und Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden. Dazu stellt die Bundesregierung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

  1. Die Förderung kann nur von Ausbildungsunternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten in Anspruch genommen werden, denn nur diese gelten als KMU. Dafür gilt der Stichtag 29. Februar 2020.
  2. Das Unternehmen muss mindestens genau so viel ausbilden wie in den vorherigen 3 Jahren, also in den Jahren 2017 bis 2019.
  3. Das Unternehmen muss von der Corona-Krise in erheblichem Umfang betroffen sein. Das ist der Fall, wenn entweder
    • das Unternehmen in der ersten Jahreshälfte 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder
    • der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. (Bei KMU, die nach April 2019 gegründet worden sind, werden statt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich herangezogen.)
  4. Der oder die Auszubildende muss die Probezeit erfolgreich hinter sich bringen, denn erst dann wird die Prämie an das Unternehmen gezahlt.

Diese Prämien werden gezahlt

  • KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den 3 Vorjahren aufrechterhalten, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/21 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro.
  • Bei KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den 3 Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/21 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro.
  • Zusätzlich erhalten KMU, die Auszubildende aus coronabedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, eine Prämie von 3.000 Euro je auszubildender Person erhalten. Diese Förderung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.
  • Übernehmen KMU Auszubildende von Unternehmen, welche die Ausbildung pandemiebedingt vorübergehend nicht fortsetzen können, wird für diese Übernahme einer sogenannten Auftrags- oder Verbundausbildung eine Prämie von 1.500 Euro gezahlt. Auch für diese Förderung gilt die Befristung bis zum 30. Juni 2021.

Maßnahmen zur Vermeidung von Kurzarbeit

Wenn ein Unternehmen der o.g. Größenordnung seine Ausbildungsaktivitäten trotz erheblichen Arbeitsausfalls fortführt, kann es ebenfalls eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Wenn dabei weder Auszubildende noch Ausbilder in Kurzarbeit geschickt werden, übernimmt der Staat für jeden Monat mit einem Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent im ganzen Betrieb 75 Prozent der Bruttoausbildungsvergütung. Diese Unterstützung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.

 

Weiterführende Links:

BMBF: Eckpunkte des Programms „Ausbildungsplätze sichern“

BMBF: Das sollten KMU jetzt wissen

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