Online-Seminar fand in Kooperation dem VZB statt  

Im Juli dieses Jahres steht die nächste Novellierung des Verpackungsgesetzes an. An verschiedenen Stellen bringt diese auch neue Verpflichtungen für Verlage mit sich. Bei einem Online-Seminar, das der SZV am 21. April in Kooperation mit dem VZB durchgeführt hat, konnten sich die Mitgliedsverlage aus erster Hand über die anstehenden Änderungen informieren. 

Fazit nach 2 Jahren Verpackungsgesetz

Knapp 30 Teilnehmer waren der Einladung des SZV und des Verbandes der Zeitschriftenverlage in Bayern (VZB) für den 21. April gefolgt, um in einem einstündigen Webinar vom Referenten Gunnar Sponer, Regionalleiter Süd im Vertrieb beim Grünen Punkt, aus erster Hand Informationen über den Status Quo des Verpackungsgesetzes sowie die geplanten Änderungen einzuholen.

Das Fazit der Experten nach 2 Jahren Verpackungsgesetz: Das Gesetz wirkt! Deutlich mehr recycelte Verpackungen, viel mehr Hersteller, die ihrer Produktverantwortung nachkommen und eine positive Dynamik auf dem Markt, so auch das Resümee der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Dazu einige Fakten aus dem letzten ZSVR-Jahresbericht:

Grafik © Grüner Punkt

Grafik © Grüner Punkt

Aber auch die Verbraucherwünsche im Hinblick auf Verpackungsmaterialien haben sich geändert, wie unter anderem die internationale Amcor-Studie aus dem vergangenen Jahr gezeigt hat. Die Verbraucher sind bereit, für nachhaltige Verpackungen mehr zu bezahlen und üben zugleich immer mehr Druck auf Produzenten und Marken aus.

Geplante Novelle des Verpackungsgesetzes

Folgende Änderungen bringt die anstehende Novelle des Verpackungsgesetzes mit sich, die voraussichtlich Anfang Juli 2021 in Kraft tritt:

  • Neue Nachweis- und Dokumentationspflichten für Transport und gewerbliche Verpackungen
  • Neue Verpflichtungen für Online-Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister
  • Erweiterte Registrierungspflichten für sog. Erstinverkehrbringer sämtlicher Verpackungsarten
  • Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten (EWKVerbotsV)
  • Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV): Verpflichtende Kennzeichnung der Verkaufs- und Umverpackungen bestimmter Einwegkunststoffprodukte oder des Einwegkunststoffprodukts selbst

Auch auf die daraus im Einzelfall resultierenden Verpflichtungen für die Verlage – bspw. für Verkaufsverpackungen von Printmedien – ging der Referent im Webinar detailliert ein. Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie unter anderem auf unserer Homepage sowie unter verpackungsregister.org

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