SZV ist ausstellungsberechtigt und regional zuständig für Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland

Der neue bundeseinheitliche Presseausweis, das Werkzeug für Journalisten, kann ab dem morgigen 1. Oktober für das kommende Jahr beantragt werden. 

Der Südwestdeutsche Zeitschriftenverleger-Verband (SZV) stellt den bundeseinheitlichen Presseausweis an Journalisten aus, die entweder als freie Journalisten im SZV-Verbandsgebiet (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) ihren Wohnsitz haben oder die als fest angestellte Journalisten bei einem Verlag arbeiten, der im Verbandsgebiet seinen Firmensitz hat.

Die Erteilung eines Presseausweises erfolgt unabhängig von einer Mitgliedschaft in unserem Verband, sofern ein Nachweis der journalistischen Tätigkeit erbracht wird.

Weitere Informationen dazu können Sie unserem Merkblatt für Presseausweise entnehmen.

Um längere Bearbeitungszeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Antragstellung. Die Antragsformulare finden Sie hier.

Sollten Sie weitere Fragen zur Beantragung des neuen Presseausweises 2022 haben, steht Ihnen das Team der SZV-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

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Presseausweis: Preise und Antragsformulare

Abbildung © Deutscher Presserat