Neues Infektionsschutzgesetz ist in Kraft getreten
Der Bundesrat hat der am 18. November von der Bundesregierung beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt und das neue Gesetzespaket ist seit heute in Kraft. Mit dieser Gesetzes-Novelle sind auch nach dem Auslaufen der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite bundesweit einheitliche Corona-Schutzvorkehrungen möglich. Zu den neu eingeführten Regelungen zählen die 3G-Regelung am Arbeitsplatz und eine erneute Homeoffice-Pflicht.
Neue Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz
Bis einschließlich 19. März 2022 gelten die grundlegenden Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz unverändert fort.
Neu hinzugekommen folgende Regelungen des betrieblichen Infektionsschutzes in §28b des Infektionsschutzgesetzes, die ebenfalls befristet bis einschließlich 19. März 2022 gelten:
- Betriebliche 3G-Regelungen: Arbeitgeber und Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte eine Impf- und Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen.
- Arbeitgeber müssen kontrollieren, ob die Beschäftigten dieser Verpflichtung nachkommen und diese Kontrollen dokumentieren.
Homeoffice-Pflicht wieder in Kraft
Mit dieser Gesetzesänderung erneut in Kraft getreten ist die Homeoffice-Pflicht: Diese besagt, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten hat, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
Auch hierzu Sie auf der Homepage des BMAS eine FAQ-Liste.
Weitere Informationen zum neuen Corona-Gesetz finden Sie auf haufe.de, dem Online-Portal unseres Mitgliedsunternehmens Haufe Group.
Einen hilfreichen Überblick über die neuen Regeln für Betriebe gibt es auch auf der Homepage der B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH. Dort finden Sie auch ein Gratis-Poster „3G-Regel am Arbeitsplatz“ zum Herunterladen.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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