Bundestag gibt grünes Licht zur Förderung der Zeitschriften- und Zeitungsverlage

Die Digitalisierung von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen in Deutschland soll in den kommenden Jahren gefördert werden. Dies wurde in der heutigen Sitzung des Bundestags im Rahmen des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 zur Finanzierung des Konjunkturpaketes beschlossen.

Der heute verabschiedete Nachtragshaushalt beinhaltet die „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens zur Förderung des Absatzes und der Verbreitung von Abonnementzeitungen, -zeitschriften und Anzeigeblättern“ im Umfang von 220 Millionen Euro.

Für dieses Jahr sind 20 Millionen Euro und in künftigen Haushaltsjahren insgesamt 200 Millionen Euro vorgesehen. Diese Mittel sollen dabei helfen, den Erhalt der Medienvielfalt und -verbreitung in Deutschland zu sichern und den Journalismus zu stärken.

Die eigentlich geplante Förderung der Zeitungszustellung mit 40 Millionen Euro im Jahr 2020 ist damit vom Tisch.

VDZ-Statement zur Förderung des Verlagswesens

In einem Statement begrüßt der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) den Bundestagsbeschluss: „Wir begrüßen es, dass Bundestag und Bundesregierung Zeitschriften und Zeitungen bei den enormen Herausforderungen auf dem Weg in eine Zukunft unterstützen wollen, in der die Leser nach ihrer Präferenz mit allen digitalen und gedruckten Formaten bedient werden müssen. Eine nicht selektive Förderung der periodischen Presse, die aus Zeitschriften und Zeitungen besteht, ist dringend erforderlich, um eine vielfältige und unabhängige Presselandschaft in der digitalen Transformation zu erhalten.“

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