Bisherige Ausschüttungspraxis der VG Wort gesetzlich unzulässig: Was kommt nun auf die Verlage durch die geänderte Rechtslage zu? Welche Möglichkeiten haben die Journalisten?

Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung der VG Wort Mitte September in München ist es einer Minderheit gelungen, eine breite Mehrheit handlungsunfähig zu machen. Der Vorstand der VG Wort hatte einen Kompromiss formuliert, der aber bei den Journalisten nicht die erforderliche Mehrheit erhielt.

Die Reprobel-Entscheidung des EuGH und das Vogel-Urteil des BGH haben eine jahrzehntelange Ausschüttungspraxis der Verwertungsgesellschaften für gesetzlich unzulässig erklärt. Die Verteilung der Einnahmen der VG Wort aus den ihr gesetzlich zustehenden Vergütungsansprüchen für erlaubnisfreie Verwertungshandlungen Dritter bestimmten seit Jahr­zehnten die Urheber und die Verlage gemeinsam im Wege der Selbstverwaltung. Die Beteiligung der Verlage folgte der Erkenntnis, dass nicht nur der urheberrechtlich geschützte Text, sondern die Verlagsprodukte kopiert werden. Ohne den Beitrag des Verlegers wäre es gar nicht zur Kopie des Werks gekommen.

Wie beim Urheber waren und sind die VG-Wort-Ausschüttungen auch bei den Verlagen Teil der Kalkulation. Sollten sie den Verlagen für die Vergangenheit und die Zukunft entzogen werden, müssen die Verlage diese Kalkulation überdenken. Schon aus dem sich hier heraus ergebenden Eigeninteresse sollte jeder Text- und Fotojournalist gut überlegen, ob er nicht doch seine Rückforderungsansprüche gegen die Verwertungsgesellschaften ab 2012 an die Verlage – für die er in diesem Zeitraum gearbeitet hat – abtritt. Ein dafür erforderliches Abtretungsformular wird es in Kürze geben.

Die in absehbarer Zeit von den Verwertungsgesellschaften Wort und Bild-Kunst von den Verlagen für die Ausschüttung von 2012 bis 2015 zurückgeforderten Beträge werden manche Verlage ruinieren oder auf lange Zeit schwächen. Soweit sollte man es nicht kommen lassen. Manche wenden ein, dass die Verlage ausreichend vorgewarnt gewesen seien und deshalb Rückstellungen gebildet hätten. Aber auch Rückstellungen aufzulösen bedeutet, Liquidität zu verlieren. Und auch nicht alle Verlage – gerade kleinere in der Nische – sind immer optimal steuerlich beraten.

Presserepro für Journalisten-Weiterbildung

Aber die Beteiligungsbeträge der Verleger flossen nicht nur direkt den Verlagen zu. Im Bereich der Publikumszeitschriften im VDZ und der Tages- und Wochenzeitungen im BDZV einigte man sich in den 80erJahren auf ein anderes Konzept: Die sogenannte Presserepro erhielten die Verlegerverbände, die sich verpflichteten, die Mittel in die journalistische Aus- und Weiterbildung zu investieren. Beide Verbände gründeten in der Folge Ausbildungsakademien. Im Budget der VDZ Akademie machten die VG-Wort-Gelder etwa 20 Prozent aus. In diesem Umfang boten sie Seminare und andere interessante Weiterbildungsangebote für Journalisten an. Zurückzustellende bzw. ab 2014 ausbleibende Presserepro-Gelder wurden durch Erlöse aus anderen Veranstaltungen und Rücklagen in der Hoffnung aufgefangen, dass der alte Zustand wiederhergestellt werden könne. Die komplette Rückforderung für die letzten vier Jahre würde dieses Konzept infrage stellen.

Auch hier gilt: Die vielen festen und freien Journalisten, die für die Presseverlage arbeiten, haben die Möglichkeit, ihre Auszahlungsansprüche an die Verlegerverbände abzutreten, um den Fortbestand der Weiterbildungsangebote zu sichern. Es ist sehr wichtig, an dem Verbund von Urhebern und Verlegern in den Verwertungsgesellschaften festzuhalten, ja ihn zu stärken. Nur so wird es gelingen, der Geräteindustrie weiterhin die Stirn zu bieten und angemessene Vergütungen durchzusetzen.

Dirk Platte, VDZ-Justiziar, Geschäftsführer Verband der Zeitschriftenverleger Berlin-Brandenburg e. V., Geschäftsführer Fachverband Konfessionelle Presse

Dieser Beitrag erschien zuerst in print&more 03/2016.