Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt (CSU) will Tabakwerbung laut Presseberichten nun auch auf Plakaten und im Kino verbieten. Bereits jetzt dürfen die Hersteller im Fernsehen, dem Radio, im Internet oder in Zeitschriften und Zeitungen nicht mehr für ihre Produkte werben.

Geht es nach Schmidt, dann soll der Staat Werbung für ein Produkt verbieten, das legal im Handel erhältlich ist und dem Staat jährlich über 14 Milliarden Euro Steuern einbringt.

Gleichzeitig beseitigt der Referentenentwurf vom 25. Juni 2015 aber im Entwurf eines Tabakerzeugnisgesetzes auch Ausnahmen vom pressebezogenen Tabakwerbeverbot.

So wäre nun auch Werbung in Magazinen verboten, die sich inhaltlich überwiegend mit Tabakerzeugnissen beschäftigen. Das Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse in solchen Genussrauchermagazinen wäre unverhältnismäßig. Denn wer Presse mit dem redaktionellen Schwerpunkt Tabakerzeugnisse liest, darf auch Tabakwerbung sehen. Und diese Presse ist mit diesem Inhalt durch die Grundrechte der Presse- und Medienfreiheit geschützt, ist aber wie jede Presse auch auf Werbung angewiesen und natürlich mit diesem Inhalt auf thematisch passende Werbung für Tabakerzeugnisse.

Unklar ist auch, ob z.B. redaktionelle Berichterstattung zum Thema Sport noch erlaubt wäre, sofern Tabakwerbung in Form von Sponsorings auf Sportgeräten wie etwa Rennwagen gezeigt werden.

 

Schmidt will seinen Vorschlag offenbar im Rahmen der Umsetzung der Tabakprodukt-Richtlinie der Europäischen Union, welche ab 2017 gelten soll, in die Tat umsetzen.