Der skeptische Optimismus der Prognose für 2015 war nicht ganz unberechtigt. Drohende massive Verschlechterungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Werbefreiheit und Urheberrecht konnten weitgehend verhindert werden. Andererseits kamen auch die wenigen positiven Politikprojekte kaum voran.

Mehr als optimistischen Skeptizismus erlaubt auch der Ausblick auf 2016 nicht. Die Große Koalition in Berlin wird im kommenden Jahr ihre Versprechen in Sachen Suchmaschinenneutralität, reduzierter Mehrwertsteuer für Digitalprodukte oder erleichterten Kooperationen kaum in die Tat umsetzen. Hingegen wird Bundesjustizminister Maas Änderungen des Urhebervertragsrechts zu Lasten der privaten Presse vorantreiben. Die dabei vorgeschlagenen gesetzgeberischen Eingriffe zur hoheitlichen Erzwingung von Entgelten, die sich in Tarif- und Vergütungsverhandlungen abbilden lassen, werden letztlich der freien Presse und dem Journalismus in Deutschland schaden. Und Bundeswirtschaftsminister Gabriel, federführend für die deutsche Position zu einigen neuen EU-Werbebeschränkungen, wird in Brüssel im Zweifel nicht mit dem nötigen Nachdruck auftreten. Zu Recht fragt man sich da, was zu all dem die CDU/CSU-Ministerien sagen. CSU-Landwirtschaftsminister Schmidt jedenfalls will ohne Anlass oder gar Grund Vorschriften zum Schutz der Presse im Tabakwerbeverbotsrecht streichen.

Neues Datenschutzrecht

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung wird darüber entscheiden, inwieweit adressierte Leserwerbung, interessenbasierte Online-Werbung, E-Commerce-Anwendungen sowie Frei- und Wechselversand der Fachpresse zulässig bleiben. 2015 war das Jahr der Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Mitgliedstaaten. Wieder ging es aus Verlegersicht in erster Linie um die vielfach, aber nicht in jeder Frage erfolgreiche Abwehr erweiterter Übertreibungen des Datenschutzes, die im medialen Sprachgebrauch als Ausverkauf des Datenschutzes an die Industrie gilt. Sicher ist, dass das neue Recht vielfach die Balance zu Lasten der Datenverarbeitung verschieben und bis zur Klärung durch die Gerichte erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen wird. Darüber hinaus werden neue Informations- und Begründungslasten die Unternehmen belasten. Gewinner des Spiels dürften letztlich die Login-Plattformgiganten sein, die Millionen Einwilligungen erhalten und so anders als beispielsweise viele Verleger zusätzliche Schranken für die Datenverarbeitung kaum spüren werden. So wird die nicht vor Ende 2017 in Kraft tretende Verordnung wahrscheinlich die Ungleichheit zwischen datenarmen Verlegern und datenreichen Plattformen weiter verschärfen.

Effektiver Urheberrechtsschutz

Ein effektiver Urheberrechtsschutz ist für die Presse als marktwirtschaftliches, staatsunabhängig finanziertes journalistisches Produkt unverzichtbar. Dennoch sind allein die Presseverleger – anders als Rundfunk, Musik- und Filmproduzenten – nicht als Rechteinhaber im einschlägigen EU-Urheberrecht genannt. Das ist gleich in mehrfacher Hinsicht misslich. Zum einen werden im Internet Presseprodukte und Ausschnitte von Presseprodukten millionenfach von Dritten verwertet, ohne dass den Verlegern ein ausreichender oder auch nur überhaupt ein Schutz im EU-Urheberrecht zusteht. Zum anderen hat der EuGH mit der Reprobel-Entscheidung verdeutlicht, dass Werkmittler, die nicht in den einschlägigen Rechtekatalogen des EU-Urheberrechts geführt werden, im digitalen EU-Urheberrecht schlicht rechtlos sind. Es ist also höchste Zeit, dass auch die Presseverleger in die einschlägigen Rechtekataloge aufgenommen werden. Wenn EU-Kommission, Mitgliedsstaaten und EU-Parlament dazu nicht in der Lage sein sollten, würden sie minimale Anforderungen an die Rahmenbedingungen freier und staatsunabhängig finanzierter Presse in Europa verfehlen.

Werbebeschränkungen

In Zeiten insgesamt eher rückläufiger oder doch stagnierender Werbeeinnahmen ist die Freiheit von weiteren regulatorischen Werbebeschränkungen umso wichtiger. Dennoch legt die EU-Kommission Pläne für neue Zwangsinformationen in der Werbung für energieverbrauchrelevante Produkte vor, und dennoch stellt sich die Bundesregierung nur zögernd und halbherzig gegen das Vorhaben.

Missbrauchverfahren gegen Google

Die Generaldirektion Wettbewerb unter EU-Kommissarin Vestager betreibt das Missbrauchsverfahren gegen den Suchmaschinenmonopolisten Google weiter. Eine Entscheidung über eine Untersagung der Selbstbegünstigung des Monopolisten als Missbrauch ist noch nicht gefallen. Sie ist jedoch unverzichtbar, um wenigsten ein Mindestmaß an Fairness trotz eines an sich schon problematischen Monopols zu sichern. Nötigenfalls muss der Gesetzgeber ein Diskriminierungsverbot erlassen.

Reduzierte Mehrwertsteuer für digitale Presseprodukte?

Der Ankündigung von EU-Präsident Juncker, den Mitgliedstaaten einen Vorschlag zur Anwendung reduzierter Mehrwertsteuersätze auf die digitale Presse vorzulegen, ist bislang keine erkennbare Tat erfolgt. Tatsächlich entscheidend ist aber auch, dass die Bundesregierung in Gestalt des Bundesfinanzministers und der Bundeskanzlerin bei anderen Regierungen für diese Position wirbt. Denn alle EU-Finanzminister müssen der nötigen Rechtsänderung zustimmen. Wie überzeugend wird Bundesfinanzminister Schäuble da auftreten? In Berlin beanstandet er es allein bei den Büchern jedenfalls für die Vergangenheit nicht, wenn Kombi-Verkäufe von Buch und E-Book einheitlich mit 7 Prozent besteuert wurden. Demgegenüber verlangt er ohne jede Not, gegen das Votum des Bundeswirtschaftsministeriums und letztlich in willkürlicher Entscheidung von Zeitschriften- und Zeitungsverlegern die Nachversteuerung fiktiver Umsatzanteile von E-Paper-Zugaben zu 19 Prozent.

Erleichterung im Kartellrecht bei Kooperationen

Positive Anzeichen gibt es in der Frage der Erleichterung verlagswirtschaftlicher Kooperationen von Presseverlagen im Kartellrecht. Das Bundeswirtschaftsministerium will wohl mit der 9. GWB-Novelle auch Vorschläge zugunsten der Presseverleger vorlegen. Ob diese allerdings hinreichend robust und praxistauglich sein werden, steht noch in den Sternen.

von Prof. Dr. Christoph Fiedler, Rechtsanwalt, VDZ-Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik, Vorsitzender des Rechtsausschusses des europäischen Zeitschriftenverlegerverbandes EMMA.