Bitte beachten Sie alle im Merkblatt genannten Voraussetzungen für die Vergabe des Presseausweises.
Die Presseausweise gelten immer nur für ein Kalenderjahr. Die Ausstellung für das jeweilige Gültigkeitsjahr erfolgt ab Oktober des Vorjahres.
- 45,- € (inkl. MwSt) für fest angestellte Journalisten, deren Verlag Mitglied im SZV ist
- 119,- € (inkl. MwSt) für fest angestellte Journalisten, deren Verlag kein Mitglied im SZV ist
- 85,- € (inkl. MwSt) für freiberuflich tätige Journalisten (keine Vorkasse mehr!)
- 6,- € (inkl. MwSt) für ein PKW-Presseschild
- 30,- € (inkl. MwSt) Zweitausstellung bei Ausweisverlust, Namens- oder Adressänderung
(Keine Ermäßigung im 2. Halbjahr!)
Wichtige Information zum Ausfüllen des Antragsformulars:









