Mitgliederzeitschrift

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Presseausweise

Der SZV stellt Presseausweise an freie und festangestellte Journalisten aus.  Die Erteilung eines Presseausweises erfolgt unabhängig von einer Mitgliedschaft in unserem Verband.

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Presseausweise

Der SZV stellt Presseausweise an Journalisten aus, die entweder als Freie Journalisten (hauptberufliche Tätigkeit muss nachgewiesen werden) in unserem Verbandsgebiet (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) ihren Wohnsitz haben oder die als fest angestellte Journalisten bei einem Verlag arbeiten, der in unserem Verbandsgebiet seinen Firmensitz hat. Die Erteilung eines Presseausweises erfolgt unabhängig von einer Mitgliedschaft in unserem Verband.

Bitte beachten Sie alle im Merkblatt genannten Voraussetzungen für die Vergabe des Presseausweises.


Die Presseausweise gelten immer nur für ein Kalenderjahr. Die Ausstellung für das jeweilige Gültigkeitsjahr erfolgt ab Oktober des Vorjahres.

 
Die Ausstellungsgebühren für den Ausweis betragen:
  •   45,- € (inkl. MwSt) für fest angestellte Journalisten, deren Verlag Mitglied im SZV ist
  • 119,- € (inkl. MwSt) für fest angestellte Journalisten, deren Verlag kein Mitglied im SZV ist
  •   85,- € (inkl. MwSt) für freiberuflich tätige Journalisten (keine Vorkasse mehr!)
  •     6,- € (inkl. MwSt) für ein PKW-Presseschild
  •   30,- € (inkl. MwSt) Zweitausstellung bei Ausweisverlust, Namens- oder Adressänderung

         (Keine Ermäßigung im 2. Halbjahr!)


Wichtige Information zum Ausfüllen des Antragsformulars:

Zum Ausfüllen der Datei am Bildschirm benötigen Sie eine Version des Acrobat Readers ab 7.0, die Sie sich aus dem Internet herunter laden können. Nach dem Ausfüllen am Bildschirm drucken Sie das fertige Formular bitte aus, unterschreiben es und leiten es per Post an uns weiter.

Antragsformulare

Freie Journalisten legen ihrem Antrag bitte unbedingt Nachweise ihrer hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit bei. Ohne Nachweise kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Die Nachweise müssen jedes Jahr aufs Neue erbracht werden. Das ist keine Schikane, sondern dient dazu, die Glaubwürdigkeit des Presseausweises im Interesse aller echten Journalisten zu erhalten.

 

NACHWEIS IHRER JOURNALISTISCHEN TÄTIGKEIT:

Der Nachweis kann auf folgende Arten erfolgen (siehe auch Ziffer 6.2 des Merkblattes)
  • Vorlage einer Bescheinigung eines Verlages oder eine Vertragsvereinbarung, aus der die (ständige) freiberufliche Mitarbeit und deren Art und Umfang für ein bestimmtes Medium hervorgeht. 
  • Vorlage (Kopie) von namentlich gekennzeichneten Presseveröffentlichungen der letzten drei Monate.
  • Vorlage von mehreren Honorarabrechnungen des vergangenen halben Jahres.
Eine Bescheinigung über die Anmeldung zur Künstlersozialkasse reicht alleine nicht aus. Auch die Erwähnung im Impressum einer Zeitschrift reicht als Nachweis einer hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit alleine nicht aus, es sei denn, es handelt sich um eine Tätigkeit als Chefredakteur/in.
 
 
GEBÜHREN:
Presseausweis: 85,- Euro (inkl. 19 % MwSt)
PKW-Presseschild: 6,- Euro (inkl. 19 % MwSt)
(Keine Ermäßigung im 2. Halbjahr!)

Die früher zu leistende Vorauskasse entfällt. Sie bezahlen die Gebühr erst nach Erhalt der Rechnung.
NACHWEIS IHRER JOURNALISTISCHEN TÄTIGKEIT:

Als fest angestellte(r) Redakteur(in) führen Sie den Nachweis eines bestehenden Vertragsverhältnisses durch die Unterschrift (nur Geschäftsführung, Verlagsleitung oder Personalleitung) und den Firmenstempel des Arbeitgebers auf dem Antragsformular.


Personen, die zwar in einem Verlag oder einer Redaktion arbeiten, die aber nicht journalistisch tätig sind, können keinen Presseausweis erhalten. (Beispiele: Verleger, Geschäftsführer, Herausgeber, Redaktionsassistenten, Layouter, Grafiker, Lektoren, Dokumentare).
 
Grundsätzlich keinen Presseausweis erhalten Anzeigen- und Vertriebsleiter sowie andere kaufmännischen Mitarbeiter.
 
GEBÜHREN:
Für fest angestellte Journalisten, deren Verlag kein Mitglied des SZV ist: 119,- Euro (inkl. 19 % MwSt)
Für fest angestellte Journalisten, deren Verlag Mitglied des SZV ist: 45,- Euro (inkl. 19 % MwSt)
Das PKW-Presseschild kostet 6,- Euro (inkl. 19 % MwSt)
(Keine Ermäßigung im 2. Halbjahr!)

Freie Journalisten, die fest für Verlage tätig sind, sind grundsätzlich selbst Antragsteller und müssen Nachweise ihrer journalistischen Arbeit vorlegen. Bitte den Antrag für Freie Journalisten verwenden.

Der Sammelantrag ist ausschließlich für Verlage bestimmt, deren fest angestellte Redakteure bereits einen Presseausweis des SZV besitzen. Für die erstmalige Beantragung eines Presseausweises verwenden Verlage bitte das Antragsformular für Redakteure.

Freie Journalisten, die fest für Verlage tätig sind, sind grundsätzlich selbst Antragsteller. Sie verwenden den Antrag für Freie Journalisten und müssen Nachweise ihrer journalistischen Arbeit vorlegen.

 
 
GEBÜHREN:
Für fest angestellte Journalisten, deren Verlag kein Mitglied des SZV ist: 119,- Euro (inkl. 19 % MwSt)
Für fest angestellte Journalisten, deren Verlag Mitglied des SZV ist: 45,- Euro (inkl. 19 % MwSt)
PKW-Presseschild: 6,- Euro (inkl. 19 % MwSt)
(Keine Ermäßigung im 2. Halbjahr!)