Der SZV kennt vier Arten der Mitgliedschaft:
• ordentliche Mitglieder mit Tarifbindung
• ordentliche Mitglieder ohne Tarifbindung (OT-Mitglieder)
• fördernde Mitglieder
• Gastmitglieder
Ordentliches Mitglied kann jeder Zeitschriftenverlag werden, der im Verbandsgebiet seinen Sitz hat und mindestens eine Zeitschrift verlegt. Bei den verlegten Zeitschriften kann es sich um Publikums- und Spezialzeitschriften, Fachzeitschriften, konfessionelle Zeitschriften, Kundenzeitschriften sowie Amts- und Mitteilungsblätter handeln, unabhängig von deren Form der Verbreitung (Print/Online).
Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die mit der Medienbranche direkt oder indirekt in Verbindung steht und die Aufgaben und Ziele des Verbandes ideell wie materiell unterstützen möchte.
Gastmitglieder können befristet auf sechs Monate Zeitschriftenverlage werden, die im Verbandsgebiet ihren Sitz haben und die Arbeit des Verbandes näher kennenlernen wollen, bevor sie sich zu einer ordentlichen Mitgliedschaft entschließen. Die Mitgliedsbeiträge sind bei allen Mitgliedsarten gleich hoch; die Beiträge von fördernden Mitgliedern, die keinen Zeitschriftenumsatz haben, werden frei vereinbart.
Arten der Mitgliedschaft
Hier können Sie sich den Aufnahmeantrag und Aufnahmefragebogen herunterladen. Wir bitten darum, dem Aufnahmeantrag ein Belegexemplar der verlegten Zeitschrift(en) beizufügen.
Aufnahmeantrag (PDF)
Aufnahmefragebogen (PDF)
Hier können Sie sich die aktuelle Beitragstabelle sowie die Beitragsordnung des SZV herunterladen. Der Mitgliedsbeitrag bemisst sich nach dem Umsatz Ihres Unternehmens.
Beitragstabelle (PDF)
Beitragsordnung des SZV (PDF)









