Besteuerung von Print-Abonnements mit Gratis-ePaper (Bundle). Auf gemeinsamen Druck der Verlage und der Verbände stand das Thema Bundles Ende September auf der Tagesordnung der Bund-Länder-Konferenz der Finanzverwaltungen. Aufgrund unserer Gespräche im Vorfeld waren etliche Bundesländer bereit, unsere Forderung nach einer Gleichhandlung mit den Büchern hinsichtlich der rückwirkenden Besteuerung von Print-Abonnements mit Gratis-ePaper zu unterstützen. Leider konnten diese Länder sich nicht durchsetzen.

Daher bleibt die Lage unverändert: Bei Bundles von Zeitschriften-Abos mit Gratis-ePaper müsste auch für die Vergangenheit die Umsatzsteuer aufgeteilt werden, und zwar nach der so genannten einfachst möglichen Methode. Das kann im Zweifel bedeuten, dass der Gesamtpreis umsatzsteuerlich nach dem Verhältnis der verlangten Einzelpreise aufzuteilen war. Wurde das ePaper nicht alleine verkauft, besteht Verhandlungsspielraum. Bei Bundles mit einem Aufpreis für das ePaper muss nur dieser Aufpreis dem vollen Mehrwertsteuersatz unterworfen werden. Der Verlag ist frei in der Preisbestimmung. Auch dies wurde ja in der Vergangenheit von Steuerprüfern angezweifelt, konnte aber im BMF durchgesetzt werden.

Sollten bei SZV Mitgliedsverlagen Prüfer diese Thematik der Gratis-ePaper-Zugaben aufrufen, dann steht Ihnen der Verband gerne mit Rat und Tat zur Verfügung . Es bleibt im Wesentlichen der Weg zu den Finanzgerichten. Hier wäre zu klären, ob der BFH das so genannte Spar-Menü-Urteil tatsächlich auf Presse-Bundles überträgt oder nicht doch im Verkauf einer gedruckten Zeitschrift und einer im Wesentlichen inhaltsgleichen digitalen Zeitschrift eine einheitliche Leistung bzw. eine Haupt- und Nebenleistung erkennt. Sobald ein solches Musterverfahren anhängig ist, werden wir Sie unterrichten.

Der Zeitschriftenverleger-Verband wird nicht nachlassen das Thema bei jeder sich bietenden Gelegenheit anzusprechen, um doch noch ein Umdenken der Bundesverwaltung zu erreichen. Daneben bleibt der Blick auf Brüssel gerichtet, hier eine Reform der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie zu erreichen.

Weitere Informationen zum Themen finden Sie in unserem Beitrag „Umsatzsteuer bei Print- und E-Paper zu einem Gesamtverkaufspreis“.