Ein Beitrag von Professor Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Medien- und Europapolitik im VDZ, Chairman Legal Affairs European Magazine Media Association EMMA.

Mit der Digitalisierung ist die Zahl der für die Verlage relevanten und politisch zu betreuenden Gesetze rasant gestiegen. Redaktionelle Inhalte, Werbung und Vertrieb müssen für gedruckte und digitale Formate vielfach unterschiedliche Normen beachten. Hinzu kommt die fortschreitende Verlagerung der Gesetzgebung nach Brüssel. Immer öfter wird der Bundestag zum Statisten. Brüssel ist inzwischen so mächtig, dass es sogar gegen den Willen großer Mitgliedsstaaten Verordnungen erlässt, die – anders als Richtlinien – keine nationale Umsetzung mehr benötigen, sondern selbst unmittelbar alles regeln. Prominentes Beispiel ist die Datenschutzgrundverordnung, die die Mitgliedsstaaten in einem zentralen Politikbereich digitaler Gesellschaften vollständig entmachtet hat. Mit dem Bedeutungsschwund des Bundestages wird die Bundesregierung als Vertreter Deutschlands im EU-Ministerrat bei dem Erlass dieser Verordnungen immer wichtiger.

In Berlin vorzusprechen ohne Brüssel mitzudenken ist deshalb ebenso unzureichend wie es in Brüssel kurzsichtig wäre, Berlin und weitere Hauptstädte auszublenden. An einer überregional und international übergreifenden Interessenvertretung führt trotz aller Schwierigkeiten kein Weg vorbei. Das zeigen die folgenden Beispiele einiger für die Verlage zentraler Politikthemen, die nicht nur im letzten Jahr, sondern auch künftig eine wichtige Rolle in der Arbeit des Zeitschriftenverleger-Verbands spielen werden.

Neues EU-Datenschutzrecht für Vertrieb, digitales Publishing und Redaktionen

Nach jahrelangen, häufig populistischen Diskussionen wird die EU-Datenschutz­grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 für alle Verlage in Deutschland gelten. Letztlich ist es – entgegen mancher Prognose – gelungen, neue Übertreibungen des Datenschutzes mit fatalen Auswirkungen für Fachpressevertrieb, Direktmarketing, digitale Geschäftsmodelle und redaktionelle Pressefreiheit abzuwenden. Insbesondere das Verbot von Direktmarketing auf Widerspruchsbasis, ein weitgehendes Verbot der Nutzung von Kundendatenbanken durch ausufernde Profilingvorschriften und die Beschneidung der Presseberichterstattung konnten verhindert werden. Andererseits ist noch unklar, inwieweit neue Begründungs- und Informationspflichten die kommerzielle Datenverarbeitung beschädigen werden. In jedem Fall ist sicher, dass die neue Verordnung mit ihren abstrakten Begriffen ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit produziert. Ob sich dabei ideologisierter Datenschutz oder Vernunft durchsetzen werden, bleibt abzuwarten. Wahrscheinlich wird dies auch davon abhängen, ob sich die Unternehmen dem Diktum der Aufsichtsbehörden unterwerfen oder aber vor Gerichten klagen werden.

Ungeklärt ist noch, ob die spezielle EU-Regulierung des Speicherns und Auslesens von Daten auf User-Rechnern (Cookie-Richtlinie) erhalten bleibt oder sogar verschärft wird. In der von EU-Kommissar Oettinger begonnenen Revision bemühen sich der Zeitschriftenverleger-Verband um eine Lösung, die interessenbasierte Onlinewerbung und sonstige digitale Geschäftsmodelle nicht noch weiter belastet.

Nur noch ein für die Verlage relevanter Bereich des Datenschutzes muss durch die deutsche Politik konkretisiert werden. Die Bundesländer sind verpflichtet, bis 2018 Vorschriften zum Schutz der redaktionellen Berichterstattung zu erlassen. Der Zeitschriftenverleger-Verband wird darauf achten, dass die Politik in diesem Punkt ihre Zusage einhält, die journalistische Freiheit nicht zu beschränken.

Urheberrecht zwischen Berlin und Brüssel

Nirgendwo wird derzeit das Primat Brüssels, aber auch die Verzagtheit der deutschen Politik im Umgang mit Brüssel deutlicher als im Urheberrecht. Diese Rechtsgebiet wird durch EU-Richtlinien umrissen und durch das deutsche Urheberrechtsgesetz konkretisiert. Auf beiden Ebenen besteht Handlungsbedarf.

Das EU-Urheberrecht muss aus mehreren Gründen endlich auch die Presseverleger – wie Rundfunkunternehmen, Film- und Musikproduzenten – als Rechteinhaber anerkennen. Nur als EU-Rechteinhaber können die Verlage auf Dauer Anteile an Ausschüttungen wie etwa den VG-Wort Mitteln erhalten. Darüber hinaus genügen im digitalen Zeitalter ganz generell bloß abgeleitete Rechte nicht mehr, um die Vermarktungshoheit der Verlage über ihre Presseprodukte zu sichern. Das gilt für den Bereich der Verwertung kleiner Ausschnitte ebenso wie für die Verwertung größerer Ausschnitte und ganzer Artikel. Hinzu kommt, dass in einem immer weiter harmonisierten EU-Urheberrecht nationale Rechteeinräumungen irgendwann ungültig werden. Die Konsultation der EU-Kommission zu Verlegerrechten ist deshalb ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der möglichst bald zu einem entsprechenden Richtlinienvorschlag führen sollte.

Da das EU-Gesetzgebungsverfahren Jahre in Anspruch nehmen wird, muss Berlin schnell ein Gesetz erlassen, um für die Übergangszeit eine Beteiligung der Presseverleger an den VG-Wort-Mitteln zu ermöglichen. Das fordern Verleger wie Journalisten und Vertreter beider Koalitionäre in Berlin. Warum dann noch nichts geschehen ist? Teile des politischen Apparates scheinen sich hinter dem unzutreffenden Argument zu verstecken, erst müsse die EU handeln, dann könne Berlin folgen. Dass es sich um einen Vorwand handelt, wird schon dadurch deutlich, dass die EU-Kommission eine nationale Übergangsregelung informell begrüßt, ja sogar anregt. Österreich und Belgien haben solche Gesetze auf den Weg gebracht. Und Berlin schafft es nicht? Es wäre ein Armutszeugnis zum Schaden der freien Presse, wenn sich die Bundesregierung weiter hinter einer angeblich unsicheren europäischen Rechtslage verstecken würde.

Werbebeschränkungen im Interesse der Energieeffizienz

Ziel der Umwelt- und Verbraucherschützer ist es nach wie vor, jegliche Werbung mit politischen Zwangsbotschaften zu instrumentalisieren. Die Freiheit kommerzieller Kommunikation und die Beschneidung der Finanzierung freier Presse spielen keine Rolle. Selbst in konservativen Politikkreisen, soweit solche noch ausgemacht werden können, scheinen die Zeiten fern, in denen die Bundeskanzlerin beim VDZ erklärte, jede weitere Werbebeschränkung sei abzulehnen, weil sie ein Angriff auf die Medienvielfalt und den mündigen Bürger sei. Dennoch ist es mit vereinten Kräften in Brüssel bislang gelungen, Vorschläge abzuwehren, die jegliche Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte mit einem plakativen Energielabel entwerten wollen. Allerdings dürfte der Kompromisszwang in Brüssel dazu führen, dass jede Medienwerbung wenigstens die Energieklasse und weitere Angaben in Textform wird enthalten müssen.

Die AVMD-Richtlinie als künftiges Medienrecht auch für die Presse

Jede neue Kommission versucht, die ehemalige Fernsehrichtlinie auf weitere Nicht-Fernsehmedien auszudehnen. Zunächst auf weitere Abrufvideos, langfristig aber auch auf die digitale Presse. Es ist nicht auszuschließen, dass in 15 Jahren nur noch die auf Papier gedruckte Presse von der rundfunktypischen EU-Medienregulierung verschont sein wird. In der aktuellen Revision konnte bislang die Erstreckung auf redaktionelle Videos verhindert werden, sofern die Videos nicht den Hauptzweck des Angebots ausmachen. Dennoch erreicht der Vorschlag eine neue Dimension, indem die EU unter Abkehr von jahrzehntelangen Prinzipien erstmals Plattformen für den Inhalt von Veröffentlichungen Dritter verantwortlich machen will und sie so dazu zwingt, die Meinungsäußerungen Dritter inhaltlich zu überwachen und zu filtern. Das mag man nicht weiter schlimm finden, da es ja nur um Videoplattformen und nur um Jugendschutz und Hassreden geht. Doch ist schon jetzt klar, dass die Ausdehnung auf andere als Videoplattformen nur eine Frage der Zeit sein wird. Und dass so letztlich die EU und der EuGH – und nicht mehr die Mitgliedsstaaten und das Bundesverfassungsgericht – über die schwierige Grenze zwischen rechtswidriger Hassrede einerseits und zulässiger scharfer Meinungsäußerung, Polemik und Satire andererseits entscheiden sollen, ist ein Paradigmenwechsel, der eigentlich nicht in einer schlichten Richtlinienrevision versteckt werden sollte.

Steuerrecht, Geschäftsgeheimnisse, Kooperationen und Adblocker

Nach jahrelangen Bemühungen will die EU-Kommission in diesem Jahr endlich einen Vorschlag machen, nach dem die Mitgliedsstaaten die reduzierte Mehrwertsteuer auf die digitale Presse erstrecken dürfen. Allerdings müssen auch dann noch alle EU-Finanzminister zustimmen. In die neue Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen konnten letztlich Formulierungen eingebracht werden, die einen angemessenen Schutz der Pressefreiheit bei der Berichterstattung über Unternehmesinterna zumindest erlauben sollten. Im vorletzten Jahr der amtierenden Bundesregierung soll es doch noch einen Vorschlag zur Erleichterung verlagswirtschaftlicher Kooperationen von Presseverlagen geben, ein Projekt, das im Koalitionsvertrag vereinbart war, aber lange mit dem Vorwand europarechtlicher Hindernisse blockiert wurde. Zu begrüßen ist, dass die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz Ad-Blocker mit Blick auf die Refinanzierung journalistisch-redaktioneller Medien für problematisch hält und die Prüfung gesetzlicher Regelungen befürwortet.